Das Landesministerium hat dem Kreis Euskirchen in einer Allgemeinverfügung nun auch offiziell bestätigt, dass im Kreis Euskirchen ab Montag die Regelungen für Gebiete mit Inzidenz über 165 gelten (§ 28b Absatz 3 Satz 3 und 9 IfSG).
Das heißt: Die Schulen schließen und gehen in den Distanzunterricht (Ausnahme Abschlussklassen und Prüfungen), Kitas schließen ebenfalls. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder in die Notbetreuung schicken. Dazu müssen sie eine „Bestätigung zur bedarfsorientierten Notbetreuung“ ausfüllen und damit erklären, dass sie an bestimmten Tagen die Betreuung ihrer Kinder ansonsten nicht sicherstellen können (Formular auf www.mkffi.nrw).