• Die Fortführung des Betriebs ist bei einer 80 Prozent Förderung nicht gewährleistet. Die Antragsteller müssten nachweisen, dass sie nur bei einer 100 Prozent Förderung den Betrieb tatsächlich wiederaufnehmen beziehungsweise fortführen werden können.
• Große Diskrepanz zwischen dem geleisteten Schadensersatz (wirtschaftlicher Wert vor der Flut verglichen mit dem wirtschaftlichen Wert nach der Flut) und den Neuanschaffungskosten. Als Anhaltspunkte könnten um 50 Prozent höhere Neuanschaffungskosten im Vergleich zu geleistetem Schadensersatz angesetzt werden.
• Junge Unternehmen, vornehmlich gegründet durch junge Gründerinnen und Gründer, die bis zum Schadenseintritt keine Möglichkeit hatten, entsprechende Reserven auszubauen.
• Unterbrechung/massive Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs länger als sechs Monate. Einkommenseinbußen können aufgrund der beihilferechtlichen Regelungen nur bis zu sechs Monaten geleistet werden. Bei den Unternehmen, die deutlich länger als sechs Monate in ihrem Betrieb beeinträchtigt sind, kann aber wenigstens für die sechs Monate der volle Fördersatz von 100 Prozent geleistet werden
• Der Antragssteller wollte in der Vergangenheit eine Elementarschadensversicherung abschließen, dies war aber nachweislich nicht oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten möglich.
• Darüber hinaus weitere Härtefälle, zum Beispiel Insolvenzbedrohung.
Um einen Antrag auf eine Prüfung auf Härtefall zu stellen, nennen Sie die Gründe Ihres Antrags und reichen Sie die Begründung, unterstützt durch entsprechende Unterlagen, gemeinsam mit Ihrem Antrag bei der IHK Aachen ein. Sollte bereits ein Antrag auf Aufbauhilfe für Unternehmen bei der NRW.Bank vorliegen, stellen Sie den Antrag auf Prüfung eines Härtefalls direkt bei der NRW.Bank. Sollte Ihr Antrag zur Prüfung auf Härtefall negativ ausfallen, benachteiligt Sie dies nicht in der normalen Antragstellung. In jedem Fall ist die Förderung zu 80 % möglich . Scheuen Sie sich also nicht zu prüfen, ob eines der obenstehenden Kriterien auch auf Sie zutrifft!
Weitere Informationen zur Wiederaufbauhilfe und der Härtefallregelung finden Sie hier:
IHK-Aachen: https://www.aachen.ihk.de/standortpolitik/hochwasserhilfe/aufbauhilfe-beantragen-5264624
Kreis Euskirchen: https://www.wirtschaft-kreis-euskirchen.de/nc/aktuelles/newsdetails/details/wiederaufbauhilfe-nach-der-flutkatastrophe-wann-kann-ich-einen-haertefallantrag-stellen/