Formular zur Bestandserfassung für beschädigte Gebäude...
Flyer: Hinweise zum Wiederaufbau...
Was bedeuten die Markierungen an den Gebäuden?
Vielfach besteht eine große Unsicherheit bezogen auf die Markierungen, die sich auf einigen Gebäuden in den hochwassergeschädigten Bereichen befinden.
Insbesondere bei den Hauseigentümer*innen bzw. Bewohner*innen, deren Objekte mit einem „X“ gekennzeichnet sind, besteht eine starke Verunsicherung, zu der wir gerne folgende Aufklärung mitteilen möchten.
Wie kam es zu diesen Markierungen und was bedeuten diese?
Die Markierungen wurden in den ersten Tagen nach der Hochwasserkatastrophe durch freiwillige Hilfskräfte am Einsatzort als groben ersten Anhaltspunkt bezogen auf die Standsicherheit bzw. möglicherweise bestehende Gefahren angebracht. Die mit „X“ markierten Objekte wurden als unsicher eingestuft und sollten vor einer Freigabe bzw. einem Betreten noch einmal fachlich fundiert überprüft werden.
Die auf den ersten Blick als sicher einzustufenden Objekte wurden mit einem Haken markiert:
❌ betreten verboten / nur zum Teil betretbar / Nachprüfung erforderlich
✔ in Ordnung
Die unterschiedlichen Farben spielten bei der Beurteilung keine Rolle.
Wie ist der aktuelle Sachstand?
Zwischenzeitlich wurden viele der markierten Objekte in Abstimmung mit der Stadt durch die vor Ort tätigen Baufachberater des THW noch einmal in Augenschein genommen.
Die überwiegende Anzahl an Objekten, die vormals mit einem „X“ markiert waren, konnten nach Inaugenscheinnahme durch das THW wieder freigegeben werden. Hierzu wurde die Markierung „X“ in der Regel durchgestrichen, mit einem Haken übersprüht oder aber die jeweiligen Gebäudeeigentümer*innen bzw. Bewohner*innen unmittelbar informiert.
Sollten Sie weiterhin Fragen haben oder unsicher sein, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Telefonnummern:
02253/505 – 267
02253/505 – 162
02253/505 – 215
Hinweise zum Wiederaufbau
Das Hochwasser vom 14./15.07.2021 hat ganz Bad Münstereifel rücksichtslos getroffen. Neben der Kernstadt sind gerade auch die an der Erftschiene gelegenen Orte Schönau, Eicherscheid, Iversheim und Arloff von den Wassermassen sprichwörtlich überrollt worden. Ebenso hat es Gilsdorf und das Eschweiler Tal einmal mehr hart getroffen. Viele Häuser in den betroffenen Ortschaften sind durch die Flut beschädigt oder unbewohnbar geworden. In einigen Fällen haben die Wassermassen erstmalig Gebäude gänzlich zerstört, die Existenzen von Familien und Unternehmen ausgelöscht.
Die Stadt Bad Münstereifel gedenkt aller Flutopfer und wünscht den Betroffenen und Angehörigen viel Kraft und das Beste für die Zukunft. Gemeinsam werden wir die Katastrophe überwinden.
Auf diesem Wege möchte die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern eine erste anleitende Hilfestellung geben, sowie Informationen zum Umgang mit den vom Hochwasser betroffenen Gebäuden liefern.
Vor allem sind alte Fachwerkkonstruktionen besonders von den Folgen des Hochwassers in Mitleidenschaft gezogen. Um die historische Bausubstanz zu erhalten, hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) auf seiner Homepage nützliche Hinweise zur Trocknung, Freilegung und dem Erhalt von Fachwerk veröffentlicht. Unter folgendem Link finden Sie neben weiterführenden Informationen hierzu, auch Formulare und Hinweise zu möglichen Förderungen: https://denkmalpflege.lvr.de/de/neues_aus_dem_amt/hochwasser_2021_.html
Weiterhin möchte auch die Stadt Bad Münstereifel ihre Bürgerinnen und Bürger auf das Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen 2022 nochmal aufmerksam machen. Hierüber ist es möglich einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zum Erhalt und zur Pflege von Baudenkmälern über das jährlich ausgerufene Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zu erhalten. Die voraussichtliche Antragsfrist für das Förderjahr 2022 endet am 30. September 2021. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/denkmalschutz/denkmalfoerderung
Zudem stellt das Land aufgrund der aktuellen Geschehnisse entsprechende Soforthilfen für den Wiederaufbau denkmalgeschützter Gebäude bereit. Hierzu sollen sich Betroffene an die Obere Denkmalbehörde der Bezirksregierung Köln unter folgender E-Mail-Adresse melden: denkmalpflege@bezreg-koeln.nrw.de .
Um auch Eigentümerinnen und Eigentümer nicht denkmalgeschützter Objekte finanziell zu entlasten, ist es möglich, zum Beispiel eine Förderung über das Dorferneuerungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/dorferneuerung
Die Stadt Bad Münstereifel ist für ihren unverwechselbaren Charme, ihre (weiterhin!!!) vollständig erhaltene Stadtmauer, dem einzigartigen CityOutlet, integriert in historischer Bausubstanz und ihrem pittoresken Denkmal- bzw. Altstadtensemble bekannt. ABER: nicht nur die Kernstadt, auch die Ortschaften sind geprägt von historischer und gewachsener Bausubstanz, die jeden einzelnen Ort besonders machen.
Trotz aller Schäden an Immobilien und der Zerstörung in der Kernstadt und den umliegenden Dörfern, ist Achtsamkeit bei der Sanierung aller Objekte und dem Wiederaufbau der Infrastruktur geboten. Die 1986 beschlossene Gestaltungssatzung bildet den Rahmen, in welchem sich Eigentümerinnen und Eigentümer von sanierungs- und reparaturbedürftigen Objekten bewegen. Im Kernstadtbereich bitten wir daher bei den notwendigen Sanierungs- und Wiederaufbauarbeiten darum, auch weiterhin die Vorgaben dieser Gestaltungssatzung zu berücksichtigen. In den Ortschaften bitten wir ebenfalls darum, sich bezogen auf Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten Rat und Hilfe sowie die Expertise eines Fachplaners einzuholen. Gerne stehen ihnen aber auch für eine erste Einschätzung und Bewertung von geplanten Maßnahmen die Mitarbeitenden der Unteren Denkmalbehörde der Stadt und insgesamt die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung jederzeit tatkräftig unterstützend zur Seite.
Frau Haltenhof, 02253/505-161, c.haltenhof@bad-muenstereifel.de
Frau Lorenz, 02253/505-267, s.lorenz@bad-muestereifel.de
Frau Schröder, 02253/505-266, a.schroeder@bad-muenstereifel.de
Es geht uns wie ihnen in erster Linie darum, unsere schöne Stadt nach diesem historischen und einschneidenden Ereignis, in einem noch schöneren Glanz wieder aufzubauen. Das LVR-Amt für Denkmalpflege hat indes einen pragmatischen und unbürokratischen Umgang bei der Betreuung denkmalrelevanter Maßnahmen in Abstimmung mit der Stadt Bad Münstereifel zugesichert. Gerade unter der Abwägung menschlicher Schicksale, ist es allen Verantwortlichen eine Herzensangelegenheit, bei den Genehmigungen für alle passende und tragbare Lösungen zu finden, um so das Flair der Altstadt möglichst schnell wieder zu beleben.
Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungs- und Handlungskonzepts (ISEK) wird zudem ganz zeitnah auch die bestehende Gestaltungssatzung aus dem Jahr 1986 anschaulich bebildert und erklärend in der noch erscheinenden „Gestaltungsleitlinie“ zusammengefasst. Sobald die final erarbeitete Leitlinie vorliegt, wird diese ebenfalls auf der Interseitseite der Stadt veröffentlicht.
Wir alle hoffen, die Folgen der traumatischen Ereignisse der letzten Woche verarbeiten zu können und die daraus gewonnene Energie in den Wiederaufbau der Stadt fließen zu lassen.
Sollten Sie im Zuge der Sanierung Unterstützung in statischer Hinsicht benötigen, wenden Sie sich an einen qualifizierten Tragswerksplaner. Eine Liste hält die Ingenieurskammer für Sie bereit. Diese finden Sie unter: https://www.ikbaunrw.de/service/ingenieursuche/
Zudem finden Sie hier auch Sachverständigen der verschiedenen Fachrichtungen oder Bauvorlageberechtigte aus Ihrer Umgebung.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen des Amtes für Stadtentwicklung und -planung sowie die Untere Denkmalbehörde zur Verfügung.
Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Tel.: 02253 505-267 Frau Lorenz
02253 505-161 Frau Haltenhof
02253 505-162 Frau Königsfeld
Untere Denkmalbehörde
Tel.: 02253 505-161 Frau Haltenhof
02253 505-266 Frau Schröder