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Hochwasserschutz fängt bereits auf dem eigenen Grundstück an!

Das Bild zeigt zwei Gebäude am Gewässer

Nach dem Hochwasserereignis im letzten Sommer stellt sich die Frage, wie wir uns zukünftig gegen Hochwasser schützen können. Marcel Schneider von der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Euskirchen erklärt wie jeder seinen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten kann.

Herr Schneider, das Hochwasser im letzten Sommer hat zu großen Schäden in unserer Region geführt. Wie können wir uns in Zukunft vor solchen Ereignissen besser schützen?
 
Für ein Ereignis wie das im letzten Jahr wird es keinen 100-prozentigen Schutz geben. Wir können uns aber durchaus gegen kleinere Hochwässer oder auch Starkregenereignisse schützen, vor allem aber das Ausmaß der Schäden verringern.

Was ist hierfür erforderlich?

Der zukünftige Hochwasserschutz wird sich aus vielen unterschiedlichen Maßnahmen zusammensetzen. Neben den erforderlichen übergeordneten Maßnahmen, an denen aktuell die Städte und Gemeinden gemeinsam mit den sondergesetzlichen Wasserverbänden und dem Kreis Euskirchen bereits intensiv arbeiten, ist insbesondere aber auch jeder Gewässeranlieger aufgerufen, seinen Beitrag zum Hochwasserschutz zu leisten.

In welcher Form kann das erfolgen?

Wir haben im letzten Sommer gesehen, dass die Gewässer im Hochwasserfall mehr Raum benötigen und jedes Hindernis in Gewässernähe zu einer Veränderung des Abflusses oder im schlimmsten Fall zu einem Rückstau führen kann. Demnach müssen die Bereiche unmittelbar am Gewässer und in den bereits festgesetzten Überschwemmungsgebieten in Zukunft möglichst freigehalten werden. Hier ist natürlich jeder Grundstückseigentümer gefragt. Gleichzeitig ist auch der Objektschutz an den Gebäuden selbst eine effiziente Möglichkeit, Schäden zu vermeiden bzw. verringern.

Gibt es besondere Auflagen für den Gewässerbereich bzw. die Überschwemmungsgebiete?

Ja. Nach dem derzeit gültigen Wasserrecht sind an den Gewässern innerhalb der Ortslagen ein Bereich von drei Metern, gemessen von der Böschungsoberkante, von jeglicher Bebauung (Gebäude, Mauern, Zäune etc.) und Ablagerung (Holz, Grünschnitt etc.) freizuhalten. Im Außenbereich ist ein Abstand von fünf Metern zum Gewässer einzuhalten. In den festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist jegliche Bebauung, Ablagerung oder Veränderung des Geländes grundsätzlich verboten.

Keine Ausnahme möglich?

Im Einzelfall schon. Das muss aber dann durch die Untere Wasserbehörde genehmigt werden.

Wie kann ein Objektschutz am Gebäude aussehen?

Hier gibt es vielfältige Maßnahmen. Die „Rückstauklappe“ in der Abwasserleitung, Sicherung von Kellerschächten, wasserdichte Fenster und Türen oder auch mobile Schutzwände sind nur einige wenige Maßnahmen, die hier einen wirkungsvollen Schutz bieten können. Entsprechende Beratungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger werden auch durch das HochwaserKompetenzCentrum e.V. aus Köln in den nächsten Wochen in den Kommunen des Kreises noch einmal angeboten. Die Termine werden zeitnah veröffentlicht.

Wo kann sich der Bürger zu den Themen informieren?

Im Serviceportal des Kreises Euskirchen (unter https://serviceportal.kreis-euskirchen.de) sind unter dem Stichwort „Bauen am Gewässer“ weitere Informationen, auch zu einem möglichen wasserrechtlichen Genehmigungsantrag, eingestellt.

Merkbaltt zu Bauen am Gewässer

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