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Update 24.09.2021, 08.40 Uhr

Dringende Information der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Münstereifel

Alle Bürger*innen, Eigentümer*innen und andere Nutzungsberechtigte eines denkmalgeschützten Hauses oder eines Hauses innerhalb des Denkmalbereichs der Stadt Bad Münstereifel sind nach  § 9  Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) verpflichtet, vor Ausführung von Maßnahmen am Objekt eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die entsprechenden Arbeiten einzuholen. Dies gilt auch für die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau stehen. Ebenso bedarf es bei Maßnahmen an allen Gebäuden, unabhängig vom Denkmalschutz ggf. einer Baugenehmigung.  

Dieser Hinweis ist deshalb so wichtig, da nach den Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Wiederaufbauhilfe bei der Beantragung der Billigkeitsleistungen die notwendigen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und erforderlichen (Bau-)Genehmigungen vorzulegen sind!!!

Bezogen auf die erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnisse bittet die Stadt um weitere Abstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde. Wenden Sie sich hierzu gerne an die unteren stehenden Kolleginnen zur Terminvereinbarung.

Es geht der Stadt darum, die Bürgerinnen und Bürger schnell und bestmöglich zu unterstützen, gerade auch, um die nun zur Verfügung stehenden Wiederaufbaumittel zeitnah und umfänglich beantragen und abrufen zu können. Die Unteren Denkmalbehörde sagt daher gemeinsam mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege einen pragmatischen und unbürokratischen Umgang bei der Betreuung denkmalrelevanter Maßnahmen, der notwendigen Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis und der weiteren Betreuung bzw. Maßnahmenbegleitung zu. Hier wird auch noch weitere fachliche Unterstützung seitens der Stadt angeboten. Bitte nehmen Sie auch hierfür zeitnah Kontakt mit den Kolleginnen auf.

Wir möchten mit ihnen in einen gemeinsamen und konstruktiven Prozess gehen, um aus denkmalpflegerischer und wirtschaftlicher Sicht gemeinsam ein bestmögliches Ergebnis erzielen zu können.

Gerade unter der Abwägung menschlicher Schicksale ist es allen Verantwortlichen eine Herzensangelegenheit, bei den erforderlichen Abstimmungen und Erlaubnissen eine für alle Belange passende und tragbare Lösungen zu finden.

Kontakte zur Unteren Denkmalbehörde der Stadt:

Frau Schröder, 02253/505-266, a.schroeder@bad-muenstereifel.de

Frau Haltenhof, 02253/505-161, c.haltenhof@bad-muenstereifel.de

Frau Lorenz, 02253/505-267, s.lorenz@bad-muestereifel.de

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

Gerne können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen - wir freuen uns, von Ihnen zu hören und werden Ihre Anfrage baldmöglichst bearbeiten.

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