Gute Nachrichten für die Geschäftswelt und die Verbraucher: Ab Mittwoch, 12. Mai, gilt im Kreis Euskirchen wieder „Click & Meet“, also Einkaufen mit Termin. Damit kann auch der Nicht-Lebensmittel-Einzelhandel nach den Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes wieder mit Terminvereinbarung öffnen. Beim Betreten des Geschäfts muss ein negativer Schnelltest vorgelegt werden oder einen Nachweis über die vollständige Corona-Schutzimpfung! (Übersicht über alle Bürgerteststellen unter https://corona.kreis-euskirchen.de). Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten natürlich nach wie vor.