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Update 18.02.2021, 12.15 Uhr

Fortgeltung der Maskenpflicht in der Kernstadt Bad Münstereifel

 

In den vergangenen Tagen gab es vermehrt Anfragen in Bezug auf die Fortgeltung der Maskenpflicht in den öffentlichen Außenbereichen Entenmarkt, Fibergasse, Orchheimer Straße, Markt, Marktstraße, Trierer Straße 1 bis 17 (Sonnenhof City Outlet) sowie Werther Straße.

Die Pflicht, dass über die Regelungen der CoronaSchVO hinaus in den vorgenannten Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, wurde am 02. November 2020 per Allgemeinverfügung des Kreises Euskirchen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 dienen, bekannt gegeben.

Auch wenn derzeit die Einzelhandelsgeschäfte nicht geöffnet sind, gilt diese Allgemeinverfügung weiter fort (Stand: 17.02.2021). Die aktuell gültige CoronaSchVO sieht, unabhängig von der noch bestehenden Allgemeinverfügung, ferner vor, dass innerhalb einer Entfernung von 10m zum Eingang von Einzelhandelsgeschäften eine Alltagsmaske zu tragen ist.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis und darum, von Verschmutzungen der angebrachten Beschilderungen abzusehen. Sobald sich Änderungen hinsichtlich der Maskenpflicht ergeben, erfolgt eine Information auf der Homepage und über die Sozialen Medien.

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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