Folgende städtische Einrichtungen sind ab dem 02.11.2020 geschlossen:
• Das eifelbad; das Schulschwimmen findet weiterhin statt.
• Der Wohnmobilstellplatz
• Die städtischen Sporthallen und -plätze für den Amateur- und Freizeitsport; der Schulsport findet weiterhin statt.
• Das Apothekenmuseum; die anderen städtischen Museen sind saisonal ohnehin ab November geschlossen. Die Touristinfo im Bahnhof bleibt geöffnet.
Untersagt sind:
• Touristische Übernachtungen
• Spezialmärkte und Jahrmärkte (wie z.B. der Herbstmarkt, Weihnachtsmarkt und Trödelmärkte)
• Die außerschulischen Bildungsangebote, wie die der Volkshochschule, sofern sie nicht für den Erwerb eines Berufsausbildungsberufsabschlusses oder für die Integration erforderlich sind.
• Konzerte und Aufführungen in Theatern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen
• Martinsumzüge
• Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und ähnlichen Einrichtungen
• Betrieb von Spielhallen
• Dienstleistungen wie Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen
Untersagt sind:
• Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen
Zudem gilt die Maskenpflicht auf Spielplätzen; befreit sind Kinder bis zum Schuleintritt.
Zulässig sind:
• Außer-Haus-Verkauf von Speisen
• Der Wochenmarkt findet weiterhin statt
• Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen
• Dienstleistungen im Gesundheitswesen wie Physio-, Ergotherapie, Logopädie, Fußpflege und Friseurleistungen