Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Bad Münstereifel auf die bestehende Pflicht zum Tagen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr und Schülerspezialverkehr hin. Zudem ist auch in den Wartebereichen bzw. an Haltestellen, wo aufgrund der Vielzahl von Personen kein Mindestabstand eingehalten werden kann, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes obligatorisch.
Um hierauf nachdrücklich hinzuweisen, wird die Ordnungsbehörde in Zusammenarbeit mit der Polizei in den kommenden Tagen an den betreffenden Örtlichkeiten auf die bestehende Maskenpflicht hinweisen.