Menü-Icon

Update 19.06.2020, 16.28 Uhr

Sondernutzungsgebühren

Am 16.06.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss des Rates über die Gebühren zur Nutzung öffentlicher Flächen für die Außengastronomie in Bad Münstereifel beraten.

Aufgrund der Infektionsschutzbestimmungen war es leider auch der Gastronomie über einen Zeitraum von mehreren Wochen nicht gestattet, vor Ort innerhalb Ihrer  Gasträume oder im Bereich der Außengastronomie Gäste zu bewirten. Somit war lediglich Außer-Haus-Verkauf als Abhol- oder Lieferservice zulässig, was bei der Gastronomie zum Teil zu erheblichen Einnahmenverlusten geführt hat.

Die Stadt hatte in verschiedenen Veröffentlichungen auf Möglichkeiten hingewiesen, betroffene Branchen bei der wirtschaftlichen Überbrückung der Pandemie zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Absenkung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen,  Zahlungsaufschub oder auch die Stundung von Abgabenforderungen. Viele Betriebe haben von diesen Optionen Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wurden auch die Soforthilfen von Bund und Land in Anspruch genommen.

Unmittelbar nach Wiederzulassung der Gastronomie wurden alle betroffenen Gastronomiebetriebe aufgesucht, um vor Ort mit den Betrieben eine möglichst optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen nach den Infektionsschutzbestimmungen zu ermöglichen. Hierbei wurden nicht bestuhlte Zwischenräume zwischen den Tischgruppen aus der Gebühr herausgenommen und bei der Neuberechnung der Gebühren die, wegen dem Öffnungsverbot der Coronaschutzverordnung, nicht nutzbaren Tage erstattet oder verrechnet. Ebenso konnten Flächen für die Außengastronomie ausgedehnt werden, wo die räumlichen Kapazitäten dies zuließen. Hierdurch reduzierten sich die Gebühreneinnahmen der Stadt Bad Münstereifel von rd. 32.000 € auf rd. 16.000 €. Die Gebührenbelastung der meisten Betriebe konnte so um ein Drittel oder sogar bis zur Hälfte reduziert werden. Die Gebührensumme für den Rest des Jahres liegt nun lediglich für fünf von 24 Betrieben bei über 1.000 €.

Zusätzlich hatte der Ausschuss über einen politischen Antrag zum kompletten Erlass der Gebühren für die Gastronomie zu entscheiden. Bei den Beratungen war es relevant, dass alle von einer derartigen Gebührenordnung profitieren würden. Sowohl in der Kernstadt, als auch in den Ortsteilen gibt es eine Reihe von Gastronomiebetrieben, die ihre Außengastronomie auf eigener Fläche betreiben. Zudem müssen auch andere Gewerbetreibende derartige Sondernutzungsgebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen entrichten. Zum Beispiel, wenn sie dort Werbereiter aufstellen oder Waren zum Verkauf vor ihren Ladenlokalen anbieten. Somit wäre ein kompletter Gebührenerlass für die Gastronomie eine sehr einseitige Lösung, die lediglich eine Gruppe der Gewerbetreibenden unterstützen würde.

Es fehlt rechtlich betrachtet auch die Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Ratsbeschluss. Vielmehr bedarf es einer rückwirkenden Satzungsänderung durch den Rat für die in Frage kommenden Tarifstellen der Sondernutzungssatzung. Die Stadt Bad Münstereifel befindet sich - anders als die meisten Kommunen im Kreis Euskirchen - haushaltsrechtlich im Status der Haushaltssicherung. Die Kommunalaufsicht fordert auf der Grundlage der Gemeindeordnung eine Kompensation für freiwillig eingeräumten Einnahmeverzicht. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der reduzierten Gebührenbelastung für die Betriebe hat der Haupt- und Finanzausschuss bei zwei
Nein-Stimmen und einer Enthaltung den Empfehlungsbeschluss an den Rat gefasst, den Antrag auf Gebührenverzicht für die Außengastronomie abzulehnen.

Zum Glück können wir feststellen, dass mit der schrittweise vollzogenen Lockerung der coronabedingten Einschränkungen, unsere Stadt wieder vermehrt von Tages- und Übernachtungsgästen besucht wird und die Gastronomie und alle übrigen Gewerbebetriebe wieder auf steigende Kunden- und Gästezahlen setzen können. Nicht zuletzt bietet unser Konzept mit dem City-Outlet eine gern angenommene Alternative zu Factory-Outlets oder Shoppingmalls beim Einkaufsbummel an der frischen Luft.

Wir unterstützen alle Gewerbetreibende zusammen mit Bund, Land und Stadt. Bitte unterstützen Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste, unsere Gastronomie und die Betriebe unserer Stadt durch Ihren Einkauf oder ihren Besuch.

 

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

Gerne können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen - wir freuen uns, von Ihnen zu hören und werden Ihre Anfrage baldmöglichst bearbeiten.

Ansprechpartner finden
zum Kontaktformular