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Update 08.06.2020, 15.25 Uhr

Veränderte Pandemie-Lage in NRW und Auswirkungen auf den Schulbetrieb

Vor dem Hintergrund der veränderten Pandemie-Lage und der Rückkehr der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ab dem 15.06.2020 zu einem eingeschränkten Regelbetrieb ist folgendes zu beachten:

Alle Grundschulkinder werden wieder täglich im gewohnten Klassenverband und möglichst gemäß der Stundentafel unterrichtet. Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten soll gewährleistet werden, dass die Kinder in ihren festen Klassenverbänden bleiben und somit der Abstand zu anderen Klassen gewährleistet ist. Wo dies aufgrund von organisatorischen oder baulichen Gründen nicht sicherzustellen ist, gilt auf den Fluren, Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das Abstandsgebot und, sofern unvermeidbar, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgebäude möglichst nicht betreten.

Unabhängig von der Verpflichtung aller Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilzunehmen, müssen die Erziehungsberechtigten darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.

Mit der Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12.06.2020.

Unter Beachtung des Hygienekonzepts der jeweiligen Grundschule soll auch der Betrieb der offenen Ganztagsschule soweit wie möglich wieder aufgenommen werden. Wegen der Notwendigkeit der Bildung konstanter Gruppen und die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten wird es jedoch Einschränkungen geben. Die Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die Teilnahme getroffen werden.

An den weiterführenden Schulen ist laut Schulministerium eine Durchmischung deutlich schwieriger zu vermeiden, daher gelten hier weiter die vorher getroffenen Regelungen. Dennoch soll die Zeit bis zu den Sommerferien, insbesondere nach Ende der Abschlussprüfungen, dafür genutzt werden, den Präsenzunterricht auszuweiten.

 

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