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Update 07.05.2020, 9.57 Uhr

Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen für die Außengastronomie

 

Seitens des Ordnungsamtes werden zur Entlastung der Gewerbetreibenden neue Regelungen für die Außengastronomie für die Dauer der Corona-Krise getroffen:

Sobald die Nutzung der öffentlichen Flächen für Außengastronomie wieder stattfinden darf, wird die Berechnung der Gebühren angepasst:

Es wird nicht die ansonsten berechnete komplette Fläche vor der Geschäftseinheit berechnet, sondern die aufgrund der Abstandsregelungen tatsächlich nutzbare Fläche der einzelnen Tischgruppen.

 

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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