Seitens des Ordnungsamtes werden zur Entlastung der Gewerbetreibenden neue Regelungen für die Außengastronomie für die Dauer der Corona-Krise getroffen:
Sobald die Nutzung der öffentlichen Flächen für Außengastronomie wieder stattfinden darf, wird die Berechnung der Gebühren angepasst:
Es wird nicht die ansonsten berechnete komplette Fläche vor der Geschäftseinheit berechnet, sondern die aufgrund der Abstandsregelungen tatsächlich nutzbare Fläche der einzelnen Tischgruppen.