Durch die schrittweise Aufnahme des Schulbetriebes seit dem 23. April 2020 in NRW werden Schülerinnen und Schüler wieder mit dem Schülerspezialverkehr und dem Personennahverkehr (ÖPNV) zur Schule gefahren.
Um die Ansteckungsgefahr auf dem Weg zur Schule so gering wie möglich zu halten, wurden vom Land Nordrhein-Westfalen Hinweise und Verhaltensregeln für den besseren Infektionsschutz in den Schulbussen erarbeitet.
Für den gesamten Schülerverkehr in NRW besteht seit dem 27. April 2020 die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Beim Ein- und Ausstieg und auch an den Bushaltestellten wird darum gebeten ausreichend Abstand zu halten, damit es nicht zu Gedränge kommt.
Schülerinnen und Schüler sollen nach Möglichkeit die Sitzplätze in den Bussen geordnet einnehmen, beginnend mit den hinteren Plätzen. Um die Abstandsregeln einzuhalten, sollen in den Bussen mit Zweiersitzen nur der Fensterplatz besetzt werden.
Die Türöffnungsknöpfe in den Bussen sollen nur dann bedient werden, wenn die Tür an der Haltestelle nicht automatisch öffnet.
Essen und Trinken sind in den Schulbussen nicht erlaubt.