Auf Grund der Ausbreitung der COVID-19-Infektionen kommt es landesweit zu Einschränkungen des Publikumsverkehrs. Davon ist auch die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Bad Münstereifel betroffen. Eine persönliche Vorsprache ist bis zum 19.04.2020 nur mit vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Sie erreichen die Sachbearbeitung Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr telefonisch.
Erstanträge und Weiterleistungsanträge können online über folgenden Link eingereicht werden:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
oder unter der Homepage der Stadt Bad Münstereifel, Rubrik: Formulare, Fachbereich Soziales. Eine Überprüfung des bestehenden Wohngeldanpruches, z. B. auf Grund Kurzarbeit, kann erst nach Vorlage entsprechender Einkommensnachweise erfolgen.