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Update 25.03.2020, 08.20 Uhr

 

Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit Pressemitteilung vom 20. März 2020 mit:

"Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.“

„Freischaffende Künstlerinnen und Künstler verfügen meist nur über geringe Rücklagen. Wenn Aufführungen, Gigs und Veranstaltungen massenweise wegfallen, geraten sie daher schnell in dramatische Geldnot. Die Soforthilfe verschafft ihnen schnell und unbürokratisch einen finanziellen Puffer, um die Zeit bis zum Anlaufen der großen Rettungsschirme in Land und Bund bestmöglich zu überbrücken“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen.

Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden. Honorarkräfte erhalten ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 67 % (Niveau des Kurzarbeitergeldes)"
(Auszug aus der aktuellen Pressemitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW vom 20.03.2020)

Zum Antragsformular gelangen Sie über

www.mkw.nrw

Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind als weitere Unterlagen beizufügen:

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
  • Nachweis/e für den/die Honorarausfälle (z.B. Vertrag plus Veranstaltungsabsage)

Der Antrag inkl. der Anlagen ist dann per E-Mail – dez48.kultur[at]brk.nrw.de – oder Fax an 0221/1474831 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.

Der Zuschlag erfolgt nach Eingangsdatum des vollständigen Antrags (inkl. Anlagen).

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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