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Update 23.07.2020, 10.36 Uhr

Neue Hinweise für Urlaubsrückkehrer und Einreisende (ab 15.07.2020!)

Wann bin ich betroffen?

Personen, die auf dem Land-, See-,  oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

Wie erfahre ich ob mein Reiseland Risikogebiet ist?

Die Liste der Risikogebiete wird regelmäßig vom RKI veröffentlicht. Sie finden die aktuelle Liste hier: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Was ist in der Zeit der häuslichen Quarantäne zu beachten?

  • Sie müssen für 14 Tage nach der Einreise in der eigenen Wohnung oder in Ihrer Unterkunft bleiben.
  • Minimieren Sie Ihre Kontakte auch im häuslichen Umfeld bestmöglich. Hierzu beachten Sie bitte Folgendes:
  • Die Familienmitglieder sollten sich in anderen Räumen aufhalten oder, falls dies nicht möglich ist, einen Abstand von mindestens 1,5 m, besser 2 m, zu Ihnen halten.
  • Die Nutzung gemeinsamer Räume sollte möglichst auf ein Minimum begrenzt werden und zeitlich getrennt erfolgen, indem Sie z. B. Mahlzeiten getrennt einnehmen und in einem anderen Raum als die anderen Familienmitglieder schlafen.
  • Stellen Sie für sich möglichst eine Einzelunterbringung in einem gut belüfteten Einzelzimmer sicher.
  • Achten Sie darauf, dass die Räume mehrfach täglich gut gelüftet werden. Dies gilt insbesondere für die Räume, die von allen Haushaltsangehörigen genutzt werden, wie beispielsweise die Küche oder das Bad.
  • Empfangen Sie keinen unnötigen Besuch. Achten Sie zusätzlich bitte besonders darauf, Kontakte zu Risikogruppen, d. h. zu Personen, die ein höheres Risiko für schwerwiegende Verläufe der Erkrankung haben (z. B. Immunsupprimierte, chronisch Kranke, ältere Personen) zu vermeiden.

Beachten Sie bitte folgende allgemeine Hygienemaßnahmen, die –wie bei anderen Erkrankungen auch– vor Ansteckung schützen:

  • Waschen Sie sich häufig die Hände mit Wasser und Seife, besonders wenn Sie sich die Nase geputzt, geniest oder gehustet haben sowie nach dem Toilettengang, vor dem Essen bzw. der Essenszubereitung usw.·
  • Verwenden Sie, wenn möglich, Einweg-Papiertücher zum Trocknen der Hände. Wenn nicht verfügbar, verwenden Sie „normale“ Handtücher und tauschen Sie diese aus wenn sie feucht sind. Benutzen Sie Handtücher nicht gemeinsam mit den übrigen Haushaltsangehörigen, sondern verwenden Sie „eigene“ Handtücher.
  • Halten Sie die sog. Husten- und Niesetikette ein, indem Sie in die Armbeuge oder in ein Einmaltaschentuch husten bzw. niesen und dieses sofort in einen geschlossenen, mit einer Mülltüte versehenen, Abfalleimer entsorgen. Diese und andere Abfälle sollten bis zur Entsorgung im Hausmüll in Ihrem Zimmer aufbewahrt werden.
  • Vermeiden Sie möglichst Mund, Augen und Nase mit den (ungewaschenen) Händen zu berühren.

Von wem bekomme ich die schriftliche Anordnung?

Eine individuelle Ordnungsverfügung wird nicht erstellt. Die Verordnung ist vereinfacht ausgedrückt eine an alle Reiserückkehrer gerichtete Absonderungsverfügung in Form einer Rechtsverordnung des Landes NRW. Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung sind bußgeldbewehrt.

Wo kann ich oder mein Arbeitgeber Lohnersatz beantragen?

Verantwortlich ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Für den Antrag kann es erforderlich sein, dass Sie einen Beleg über Ihren Auslandsaufenthalt vorlegen. www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp

WICHTIG:

Wenn Ihr Reiseziel schon zum Zeitpunkt der Abreise als Risikogebiet bezeichnet wurde, erhalten Sie keine Erstattungsleistungen! (vgl. § 56 Abs. 1 IfSG)

Kann ich durch einen Test die Quarantäne verkürzen?

Ja, entweder durch einen Test im Urlaubsland oder durch einen Test in Deutschland ist das möglich. Aber ACHTUNG: Das Risiko an COVID-19 zu erkranken besteht für ca. 14 Tage nach Rückkehr nach Deutschland. Ein zu früher Test gaukelt Ihnen eventuell eine falsche Sicherheit vor! Wir empfehlen Ihnen ca. 7 Tage nach der Rückreise einen Test auf SARS-CoV-2 durchzuführen. Die dann ermittelten Ergebnisse sind mit hoher Wahrscheinlichkeit verlässlich. Die Zeit bis zu dem Test 7 Tage nach Einreise sollten Sie in jedem Fall in Quarantäne bleiben.

Sie haben bereits im Urlaubsland einen Test durchführen lassen?

Sie haben die Möglichkeit ein ärztliches Attest basierend auf eine molekularbiologische Testung vorzulegen, das eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausschließt. An das Attest werden hohe Ansprüche gestellt, so muss es in Deutsch oder Englisch abgefasst sein, der ausstellende Arzt muss kontaktierbar sein, und die Testung darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Wenn es den strengen Vorgaben nicht entspricht, oder aus Sicht des Gesundheitsamtes dennoch eine Infektionsgefahr besteht, ist Quarantäne einzuhalten.

Ich möchte einen Test in Deutschland machen, um die Quarantäne zu verkürzen.

Senden Sie für einen Test über das Gesundheitsamt Euskirchen folgende Angaben an reiserueckkehrer@kreis-euskirchen.de:

• Vor-und Nachname

• Geburtsdatum

• Anschrift

• Private Telefonnummer und e-mail-Adresse

• Reiseland und Einreisedatum

WICHTIG:

Wenn Sie über das Gesundheitsamt Euskirchen einen Test durchführen möchten, kann aktuell nicht ausgeschlossen werden, dass nachträglich ein Kostenbeitrag eingefordert wird. Über die Höhe des Kostenbeitrags wird derzeit beraten, bis zu 100€ sind hierbei denkbar. Auch wenn eine Quarantäne nicht eingehalten werden muss, sollten Kontakte auf das absolut notwendigste beschränkt und die AHA-Regel beachtet werden: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske.

Tipps beim Auftreten von Krankheitssymptomen:

Sobald Beschwerden auftreten, verständigen Sie das Gesundheitsamt bitte umgehend unter reiserueckkehrer@kreis-euskirchen.de.

Ein Test der Klarheit bringt, muss im Krankheitsfall vom Hausarzt veranlasst werden. Sollten Sie ärztliche Behandlung benötigen, setzen Sie sich bitte unbedingt zusätzlich mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt bzw. dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel.-Nr. 116117 in Verbindung. Informieren Sie die Praxis unbedingt vorab telefonisch und teilen Sie mit, dass Sie sich nach einem Auslandsaufenthalt in häuslicher Quarantäne befinden. In schweren Fällen rufen Sie den Rettungsdienst unter 112. Informieren Sie unbedingt auch hier, dass Sie sich nach einem Auslandsaufenthalt in häuslicher Quarantäne befinden.

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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