Viele der örtlichen Einzelhändler und Gastronomen sind aufgrund der Corona-Pandemie stark in Mitleidenschaft gezogen worden und leiden unter teils massiven Umsatzrückgängen. Aus diesem Grund haben Politik und Verwaltung gemeinsam beschlossen, diese Betriebe weiter zu unterstützen und im Rahmen einer Wirtschaftsförderung zu entlasten.
Die Stadt Bad Münstereifel verzichtet daher von Juni bis Dezember 2021 auf die Erhebung der jährlich wiederkehrenden Sondernutzungsgebühren für die Aufstellung von Tischen und Stühlen zu gewerblichen Zwecken, die Aufstellung gewerblicher Werbe-, Verkaufs- und Informationsständer, Werbereiter, Speisekartenständer sowie für die Aufstellung und Warenpräsentation vor Ladenlokalen.
Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren werden den Betreiberinnen und Betreibern anteilig rückerstattet.