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Update 16.12.2020, 12.15 Uhr

Neuerungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) für den Zeitraum 16.12.2020 bis 10.01.2021

 

 

Aufgrund der immer noch steigenden Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung einen „harten“ Lockdown beschlossen.

Die wichtigsten Regelungen sollen hier dargestellt werden:

Einzelhandel:

Der Einzelhandel wird weitestgehend geschlossen.

Ausnahmen sind unter anderem:

Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien, Poststellen und Zeitungsverkauf, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Kioske und Weihnachtsbaumverkauf.

Weitere Ausnahmen sind in der CoronaSchVO aufgeführt.

Körpernahe Dienstleistungen:

Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege sind nicht erlaubt (z. Bsp. Kosmetik, Maniküre, Tätowierer oder Friseurleistungen).

Hiervon ausgenommen sind medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien.

Gastronomie:

Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen.

Lieferung und Abholung von Speisen ist weiterhin möglich. Sowie der Verzehr außerhalb von 50 Metern außerhalb der Verkaufsstelle

Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist seit dem 16.12.2020 untersagt.

Private Zusammenkünfte:

Die Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zzgl. Kinder unter 14 Jahren) bleiben zunächst bis zum 10.01.2021 bestehen.

Ausnahme Weihnachten:

Für den 24. bis 26.12.2020 gilt, das zusätzlich zum eigenen Hausstand vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis (Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zusammenkommen können. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Silvester/Neujahr:

Für Silvester gilt auf publikumsträchtigen Plätzen ein Feuerwerksverbot.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist verboten.

Es gilt ein An- und Versammlungsverbot.

Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist untersagt.

Kitas:

Kinder für die der Besuch in ihrer Kindertagesbetreuung unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.

Kinder sollen in der Zeit bis zum 10.01.2021 nur dann in die Betreuung gebracht werden, wenn es unbedingt nötig ist.

Schulen:

Die Tage 21. und 22.12.2020 sowie 07. und 08.01.2021 sind unterrichtsfrei.

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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