Der Kreis Euskirchen hat seine Allgemeinverfügung "Maskenpflicht" vom 02.11.2020 am 04.03.2021 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Hierdurch besteht in Bad Münstereifel auf den Straßen Entenmarkt, Fibergasse, Orchheimer Straße, Markt, Marktstraße, Trierer Str. 1 bis 17 (Sonnenhof City Outlet), Wertherstraße keine über die Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW hinausgehende Maskenpflicht mehr.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht laut Coronaschutzverordnung (§ 3, Absatz 2a) unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands u.a. auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich, sowie im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften auf Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zum Geschäft gehörenden Parkplatzflächen.