Neue Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.04.2010 die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW verlangte Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr, auch als Regenwassergebühr bezeichnet) vollzogen (siehe gleichzeitige öffentliche Bekanntmachung 31. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung).
Die Umstellung erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2007, weil die Gebührenbescheide für 2007 bis 2009 unter dem Vorbehalt und dem Versprechen einer Nachprüfung versandt wurden.
Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwasserverbrauch berechnet.
Die Niederschlagswassergebühr wird nach der abflusswirksamen Fläche (= bebaut oder befestigt und angeschlossen) berechnet.
Bei der Niederschlagswassergebühr wird neben der Leistungsgebühr eine Grundgebühr erhoben.
Die Leistungsgebühr wird nach der abflusswirksamen Fläche qm-genau abgerechnet, die Grundgebühr je angefangene 100 qm, mindestens jedoch für 200 qm (Grundstaffel). Auch Grundstücke mit unterlassenem Anschluss werden zur Grundgebühr herangezogen.
Die Straßenentwässerungskosten werden wie bisher von der Stadt getragen, die ab 2010 ebenfalls nach der abflusswirksamen Fläche bemessen werden. Dabei wird die Stadt die Kosten dafür zukünftig teilweise auf die überörtlichen Straßenbaulastträger abwälzen können.
Neue Gebührensätze:
2007
Schmutzwasser: 3,72 €/cbm
Niederschlagswasser
Leistungsgebühr: 0,23 €/qm
Grundgebühr: 20 €/100 qm, mind. 40 €
2008
Schmutzwasser: 3,76 €/cbm
Niederschlagswasser
Leistungsgebühr: 0,21 €/qm
Grundgebühr: 20 €/100 qm, mind. 40 €
2009
Schmutzwasser: 3,69 €/cbm
Niederschlagswasser
Leistungsgebühr: 0,24 €/qm
Grundgebühr: 20 €/100 qm, mind. 40 €
2010
Schmutzwasser: 3,84 €/cbm
Niederschlagswasser
Leistungsgebühr: 0,40 €/qm
Grundgebühr: 25 €/100 qm, mind. 50 €
Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren 2007 bis 2009 sind so kalkuliert und beschlossen, dass die Stadtwerke insgesamt gegenüber der bisherigen Gebührenerhebung nach dem einheitlichen Fischwassermaßstab (cbm Wasserverbrauch) keine Mehreinnahmen erzielen. Bei dem einzelnen Benutzer können aber bekanntlich je nach den tatsächlichen Benutzungsverhältnissen (cbm Frischwasserverbrauch, qm abflusswirksame Fläche) niedrigere oder höhere Abwassergebühren eintreten.
Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren 2010 sind deutlich höher als die der Vorjahre. Diese Gebührenerhöhung zeichnete sich in den abgelaufenen Jahren immer stärker ab. So wurden die Wirtschaftsjahre 2007 und 2008 mit erheblichen Verlusten abgeschlossen, die über die Rücklage abgedeckt wurden. Und auch 2009 konnte die einheitliche Abwassergebühr nur durch Einsatz der Rücklage mit 4,82 €/cbm stabil bleiben. Der neue Gebührensatz für 2010 würde nach der Einheitsgebühr bei 5,48 €/qm liegen. Für 2011 ist eine abermalige Gebührensteigerung zu erwarten. Die Stadtwerke werden aber alles unternehmen, um sie durch weitere Kostensenkungen so gering wie möglich ausfallen zu lassen.
Schließlich war nicht absehbar, dass die ebenfalls nach der abflusswirksamen Fläche anzustellende Berechnung für die Straßenentwässerung einen niedrigeren Kostenanteil als die frühere Pauschalermittlung ergibt. Der höhere Straßenentwässerungsanteil kann von der Stadt nur bis einschließlich 2009 übernommen werden.
Darüber hinaus ist die Stadt nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW zur Erhebung kostendeckender Gebühren verpflichtet.
Die finanziellen Reserven sind zunehmend erschöpft und reichen trotz eines erneuten Rücklageneinsatzes von 330.000 € nur aus, um die Gebührenentwicklung zu dämpfen, aber nicht mehr, um die Lücke zwischen den Einnahmen und Ausgaben vollständig zu schließen.
Hier zeigen sich folgende Entwicklungen:
- ein wachsender Aufwanddruck durch immer wieder verschärfte Betriebsanforderungen, wie ständige, kurzfristige und zahlreiche Sanierungsmaßnahmen an Abwasseranlagen,
- eine Ertragsschwäche durch die seit 2007 spürbar gesunkenen Wasserverbräuche sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich,
- ab 2010 geringerer Straßenentwässerungsanteil:
Es ist nur zu verständlich, wenn der einzelne Benutzer bestrebt ist, seine Gebührenbelastung durch einen sparsamen Wasserverbrauch zu mildern.
Allerdings ist die öffentliche Kanalisation von ungewöhnlich hohen invariablen (unveränderlichen) Kosten geprägt, die vom Einleitungsverhalten der Benutzer nur am Rande berührt werden. Die Folge daraus liegt auf der Hand, mit dem Wasserverbrauch sinken die Einnahmen, während die Kosten nahezu unverändert bleiben und durch die Einnahmen nicht mehr gedeckt werden können. Ohne Gebührenanpassung lässt sich diese wirtschaftliche Schieflage nicht mehr bewältigen.
Gegenüber 2003 konnten die Abwassergebühren in drei Schritten bis 2007 von 5,28 €/cbm um 0,46 €/cbm auf 4,82 €/cbm ermäßigt werden und sind seither bis Ende 2009 stabil geblieben.
Die Stadtwerke bereiten nun die Gebührenbescheide mit der neuen gesplitteten Abwassergebühr vor.
Sollten Sie schon jetzt weitere Fragen zu den Abwassergebühren haben, können Sie sich an folgende Mitarbeiter wenden:
Herr Eich, Zimmer 131, Tel. 505187
Herr Wald, Zimmer 133, Tel. 505186
Herr W. Müller, Zimmer 132, Tel. 505203.





