Sitzung des Rates vom 27.04.2010



Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 27.04.2010 u.a. folgende Beschlüsse gefasst:


Entwicklung der Sicherheitslage in Bad Münstereifel; hier: Vortrag von Herrn Kreispolizeidirektor Georg Kriener

Beginnend mit der zweiten Jahreshälfte 2009 kam es in Bad Münstereifel, insbesondere im Bereich der Kernstadt, vermehrt zu nächtlichen Einbrüchen und Sachbeschädigungen.

Um eine objektive Einschätzung der Situation zu erhalten, hat Bürgermeister Alexander Büttner Herrn Kreispolizeidirektor Georg Kriener, Leiter der Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung der Kreispolizeibehörde Euskirchen, zu einem Bericht über die Entwicklung der Sicherheitslage in der Stadt Bad Münstereifel für diese Ratssitzung eingeladen.

Fazit der statistischen Auswertung der Polizei ist, dass Bad Münstereifel kein Kriminalitätsbrennpunkt darstellt.

Einstimmig beschließt der Rat:

Gemäß dem Modell der Städte Euskirchen und Zülpich soll unter Beteiligung der Kreispolizeibehörde und deren Bezirksbeamten sowie Vertretern aus Verwaltung und Rat bedarfsweise eine kommunale „Sicherheitskonferenz“ einberufen werden, um dort präventive Maßnahmen zu beraten.

Benennung einer weiteren stellvertretenden sachkundigen Bürgerin für den Stadtentwicklungsausschuss, den Bau- und Feuerwehrausschuss und den Betriebsausschuss Forst; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.03.2010

Einstimmig beschließt der Rat:

Frau Katrin Kisters, wohnhaft in Eschweiler, Iversheimer Straße 51, 53902 Bad Münstereifel, wird als weitere stellvertretende sachkundige Bürgerin für den Stadtentwicklungsausschuss, den Bau- und Feuerwehrausschuss und den Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel“ benannt.

Neu-/Umbesetzung von Ausschüssen; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.04.2010

Einstimmig beschließt der Rat:

Herr Egbert Erlinghagen, bisher sachkundiger Bürger im Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ der Stadt Bad Münstereifel, wird als sachkundiger Bürger in den Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften berufen.

Herr Theo Broere, bisher sachkundiger Bürger im Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften, wird als sachkundiger Bürger in den Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ der Stadt Bad Münstereifel berufen.

Gleichzeitig wird Herr Theo Broere als stellvertretender sachkundiger Bürger für den Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften benannt.

Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die Mitgliederversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden Europas

Einstimmig beschließt der Rat:

Es wird beschlossen, Herrn Bürgermeister Alexander Büttner und den 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften Heinz Schmitz zu stimmberechtigten Delegierten der Stadt Bad Münstereifel für die Mitgliederversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden Europas zu bestellen.

Zu stellvertretenden Delegierten werden der Leiter des Amtes für Kurwesen, Tourismus und Kultur Hans-Josef Dederichs und der 2. stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften Arnd Mauel bestellt.

Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen hier: Abstufung von Kreisstraßen

Mit Verfügung der Bezirksregierung werden die K48 (zwischen Glückstal und Willerscheid) sowie die K52 (zwischen Lanzerath und Maulbach) in Gemeindestraßen abgestuft.

Einstimmig beschließt der Rat:

Es besteht grundsätzlich die Bereitschaft, die Straßen zu übernehmen, wenn sie vor Übergabe in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt worden sind.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Euskirchen und Bad Münstereifel zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule (VHS); hier: Abschluss einer Folgevereinbarung

Die neue Vereinbarung tritt mit dem Sommersemester 2011 in Kraft.

Einstimmig beschließt der Rat:

Der Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule (VHS) zwischen den Städten Euskirchen und Bad Münstereifel wird zu dieser Ratsvorlage beigefügten Fassung zugestimmt.

Kündigung bzw. Verlängerung des Vertrages mit der Firma SITA West GmbH über die Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Einstimmig beschließt der Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt vom vertraglich eingeräumten Kündigungsrecht nach § 17 Absatz 1 Satz 2 des Vertrages vom 12.12.2003 mit der Firma SITA West GmbH über die Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes keinen Gebrauch zu machen.

Änderung und Anpassung der Sanierungssatzung der Stadt Bad Münstereifel

hier: Satzungsbeschluss

Mehrheitlich bei einer Gegenstimme beschließt der Rat:

1. Die beiliegende Satzungsänderung zur Förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Kernstadt Bad Münstereifel“ und die dazugehörenden Anlagen 1 bis 5 wird als Satzung beschlossen.

2. Die Sanierungsmaßnahme wird bis zum 31.12.2020 durchgeführt.

Straßenerhaltung und -unterhaltung durch Anlieger; hier: Vertragsmuster

Einstimmig beschließt der Rat:

Die Stadt Bad Münstereifel ist bereit, auf den Vorschlag der Anlieger einzugehen und am Ehrlichweg eine Erhaltungsmaßnahme durch und auf Kosten der Anlieger zuzulassen. Die Erhaltungsmaßnahme ist so zu planen und auszuführen, dass der Gebrauchswert der Straße erhöht und dadurch für einen angemessenen Zeitraum städt. Unterhaltungsmaßnahmen vermieden werden.

Darüber ist mit der Stadt Bad Münstereifel ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (Erhaltungsvertrag) abzuschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des entwickelten Vertragsmusters mit den Betroffenen den Erhaltungsvertrag abzuschließen.

Der vorgelegte Mustervertrag wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Allerdings ist über die Verwendung des Mustervertrages im Einzelfall nach Vorberatung im zuständigen Fachausschuss zu entscheiden.

Abwassergebühren für die Kanalbenutzung; hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr

Mehrheitlich bei einer Gegenstimme beschließt der Rat:

1. Die Berechnung der Straßenentwässerungskosten wird zum 01.01.2010 auf das neue Kalkulationsverfahren umgestellt. Für den Zeitraum 2007 bis 2009 bleibt es bei der bisherigen pauschalen Berechnung.

2. Bei der Regenwassergebühr wird neben der Leistungsgebühr eine Grundgebühr je angefangene 100 qm abflusswirksame Fläche, mindestens jedoch für 200 qm (Grundstaffel), erhoben.

3. Die anschließbaren und anschlusspflichtigen, jedoch nicht angeschlossenen Grundstücke, werden ebenfalls zur Grundgebühr für 200 qm herangezogen.

4. Die Gebührenkalkulationen 2007, 2008, 2009 und 2010 (Anlagen 1 bis 4 zur RD-Nr. 56-IX/Z-6) sind vom Rat geprüft und gebilligt.

5. Die 31. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage zur RD-Nr. 56-IX/Z-8 vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Ratsbeschlusses.

Weitergehende Informationen zur getrennten Regenwassergebühr finden Sie nachfolgend.


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