Sitzung des Rates vom 02.03.2010



Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 02.03.2010 u.a. folgende Beschlüsse gefasst:


Trägerschaft über die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder

Der Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 02.12.2009 beauftragt, alle Gesichtspunkte eines Trägerwechsels zusammen zu tragen, unter Beteiligung des Kreisjugendamtes Kontakte zu in Betracht kommenden Partnern zu suchen. Nachdem diese Ergebnisse im Fachausschuss am 02.02.2010 beraten wurden, fasste der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 23.02.2010 einen Empfehlungsbeschluss an den Rat, der in seiner Sitzung am 02.03.2010 in geheimer Abstimmung mit 17 Ja- und 14 Nein-Stimmen folgenden Beschluss fasste:

1. Die Stadt Bad Münstereifel verfolgt mit einem Trägerwechsel die Zielsetzung,

-den Kindern weiterhin bedarfsgerechte und qualifizierte Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote zu bieten,

-den betroffenen MitarbeiterInnen auf der Grundlage der bestehenden Arbeitsverträge klare und gesicherte berufliche Perspektiven im Sinne einer umfassenden Wahrung der Besitzstände zu gewährleisten,

-die sozialpädagogische Fachkompetenz des Trägers mindestens zu erhalten und

-die Rolle der Tageseinrichtungen im lokalen und sozialen Umfeld zu sichern.

2. Im Sinne dieser Zielsetzungen wird ein künftiger Träger

-Personal im Rahmen bestehender Arbeitsverträge nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) beschäftigen,

-unter Berücksichtigung emotionaler und sozialer Bindungen der Kinder an pädagogisches Personal (einschl. Vertretungen) für personelle Kontinuität Sorge tragen.

-weiterhin im bestehendem Umfang Fall-Supervisionen mit Frau Dipl.-Psychologin Pfafferodt gewährleisten und

-sicherstellen, dass zweckgebundene Spenden ohne Vorabzug zu 100 % der begünstigten Einrichtung zufließen.

3.Unter diesen Voraussetzungen und vor dem Hintergrund der sich aus einem Trägerwechsel ergebenden wirtschaftlichen Vorteile wird einem Trägerwechsel zugestimmt.

Erlass der Wirtschaftspläne 2010 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel

Einstimmig beschließt der Rat:

Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2010 werden wie folgt festgestellt:

I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser

1.a) Erfolgsplan

Erträge 2.450.000 €

Aufwendungen2.450.000 €

1.b) Vermögensplan

Einnahmen 1.347.000 €

Ausgaben 1.347.000 €

2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2010 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 613.000 € festgesetzt.

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 410.000 € festgesetzt.

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.

II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser

1.a) Erfolgsplan

Erträge               6.135.000 €

Aufwendungen   6.135.000 €

1.b) Vermögensplan

Einnahmen         5.492.000 €

Ausgaben           5.492.000 €

2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2010 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 3.705.000 € festgesetzt.

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.022.500 € festgesetzt.

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.

Erlass des Wirtschaftsplanes 2010 für den Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel

Einstimmiger Beschluss bei 1 Enthaltung:

Der Wirtschaftsplan mit Forstwirtschaftsplan für den Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel für das Jahr 2010 wird wie folgt festgestellt:

1.a) Erfolgsplan

Erträge             821.360 €

Aufwendungen 821.360 €

b) Vermögensplan

Einnahmen         37.200 €

Ausgaben           37.200 €

2.Kredite werden nicht veranschlagt.

3.Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 136.900 € festgesetzt.

Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2011 - 2013; Wirtschaftspläne 2010 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel

Zunächst nutzt jede Ratsfraktion die Möglichkeit, zum Haushaltsentwurf Stellung zu beziehen.

Von Seiten der Verwaltung wurde u.a. bereits im Rahmen der fraktionellen Haushaltsberatungen darauf hingewiesen, dass gemäß § 76 GO NRW ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist. Die diesbezügliche Entscheidung des Rates soll dabei durch eine interfraktionelle Arbeitsgruppe vorbereitet werden. Diese Vorgehensweise greift auch ein Antrag der Fraktion UWV auf.

Einstimmig beschließt der Rat die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung, die zeitnah ihre Arbeit aufnehmen soll. Dieser Arbeitsgruppe sollen je 2 Mitglieder der Fraktionen angehören sowie der Bürgermeister und der Kämmerer.

Die einzelnen Veränderungsvorschläge der Fraktionen zum Haushaltsentwurf wurden zur Beratung in die neue Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung vertagt.

Mit 22 Ja- zu 8 Nein-Stimmen fasst der Rat folgenden Beschluss:

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit den gesetzlichen Anlagen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Haushaltsbuches in der Fassung der 2. Veränderungsliste nach Maßgabe der noch vorliegenden Veränderungen beschlossen.


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