Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales u.
Der Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften hat am 02.02.2010 u. a. folgender Beschluss gefasst:
Ergebnisse der Bedarfsabfrage über die Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2010/2011
Seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 zahlen Kreis- und Landesjugendamt entsprechend der voraussichtlich belegten Plätze Abschlagszahlungen auf die im folgenden Kindergartenjahr zu erwartenden Kindpauschalen. Grundlage für diese Abschlagszahlungen sind die Ergebnisse lokaler Bedarfsabfragen, die das Kreisjugendamt zum Stichtag 15.03. eines jeden Jahres an das Landesjugendamt meldet.
Entsprechend der Aufforderung durch das Kreisjugendamt hat die Verwaltung inzwischen eine umfassende Bedarfsabfrage durchgeführt. Dabei wurden die Eltern der Kinder in Tageseinrichtungen, soweit diese nicht schulpflichtig werden, vom jeweiligen Träger zur Abgabe des Meldebogens aufgefordert. Die Eltern der übrigen Kinder erhielten die Bedarfsabfrage per Post.
Die Ergebnisse der Bedarfsabfrage waren dem Kreis Euskirchen bis zum 31.01.2010 zu ermitteln. Angesichts der nachstehenden Ergebnisse der Bedarfsabfrage hat die Verwaltung Terminaufschub bis 04.02.2010 erhalten, um Gelegenheit zur Information im Fachausschuss zu erhalten. Die im Kindergartenjahr 2010/2011 zu bildenden Gruppentypen werden sodann am 04.02.2010 beim Kreisjugendamt unter Beteiligung der örtlichen Träger (Katholischer Pfarrverband, Kinderschutzbund und Stadt) festgelegt.
Die Ergebnisse der Bedarfsabfrage haben ergeben, dass die Fortführung der Tageseinrichtung in Rupperath angesichts der Anzahl der Anmeldungen, deren hoher Rücklaufquote und der künftigen Jahrgangsstärken gem. Bedarfsplanung des Kreises aus Sicht der Verwaltung leider nicht zu vertreten ist. Im Falle der Schließung können die hier angemeldeten bzw. bereits betreuten Kinder am Nachbarstandort Mutscheid aufgenommen werden.
Der Ausschuss fasst folgenden einstimmigen Beschluss:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des anstehenden trägerübergreifenden Gesprächs beim Kreisjugendamt die Bildung von Gruppentypen für die städtischen Kindertageseinrichtungen gem. der unter Ziff. 1.aufgeführten Tabelle anzustreben.
2.Rat und Verwaltung bedauern die Notwendigkeit zur Schließung der Kindertageseinrichtung in Rupperath, erkennen gleichwohl deren Notwendigkeit an.
3.Die Verwaltung wird aufgefordert, in den anstehenden Gesprächen mit betroffenen Eltern und Erzieherinnen positiv an der Gestaltung des Übergangs nach Mutscheid mitzuwirken.
Trägerschaft über die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder; hier: Grundsatzentscheidung
Der Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 02.12.2009 beauftragt, alle Gesichtspunkte eines Trägerwechsels zusammen zu tragen, unter Beteiligung des Kreisjugendamtes Kontakte zu in Betracht kommenden Partnern zu suchen und die Ergebnisse für die nächste Sitzung des Fachausschusses aufzubereiten.
In der Sitzung gaben Frau Dagmar Grömping, Sprecherin der Elternräte sowie Frau Hochgürtel-Müller für die Erzieherinnen ihre Statements ab. Anschließend stellten sich die interessierten Träger dem Ausschuss vor und berichteten über ihre Zielsetzungen.
Nach einer ausführlichen Diskussion wurde mit 10 Ja- zu 9 Neinstimmen folgender Empfehlungsbeschluss für die abschließende Sitzung des Rates am 02. März 2010 gefasst:
Die Stadt Bad Münstereifel verfolgt mit einem Trägerwechsel die Zielsetzung, den Kindern weiterhin bedarfsgerechte und qualifizierte Bildungs- und Betreuungsangebote zu bieten, den betroffenen MitarbeiterInnen auf der Grundlage der bestehenden Arbeitsverträge klare und gesicherte berufliche Perspektiven im Sinne einer umfassenden Wahrung der Besitzstände zu gewährleisten, die fachliche Kompetenz des Trägers mindestens zu erhalten und die Rolle der Tageseinrichtungen im lokalen und sozialen Umfeld zu sichern.
Unter diesen Voraussetzungen und vordem Hintergrund der sich aus einem Trägerwechsel ergebenen wirtschaftlichen Vorteile wird einem Trägerwechsel grundsätzlich zugestimmt.





