Aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.01.
Durch die Ausdehnung der Bebauung in Lethert im Bereich zwischen den Straßen „Am Hang“ und „Stephanusstraße“ ist eine Straßenbenennung erforderlich.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Wegeparzelle in der Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Nr. 123 „Am Heiden Weyher“ zu benennen.
Tourismuskonzept / Marketingplan 2010:
Die FDP-Fraktion hatte beantragt, im Fachausschuss das Tourismuskonzept für das Jahr 2010 vorzustellen.
In der Bezeichnung der Ratsdrucksache wurde bewusst zwischen Tourismuskonzept und Marketingplan 2010 differenziert. Die Begründung ergibt sich aus der nachfolgenden Sachverhaltsdarstellung.
Tourismuskonzept:
Die Wertschöpfung (Bruttoumsätze) liegt in der Eifel bei einem Übernachtungsgast je Nacht bei ca. 60 Euro, bei einem Tagesbesucher (etwa halbtägiger Aufenthalt in unserer Stadt) bei 15 – 20 Euro. Mittlerweile wird aber auch hier zu dem so genannten „Stundentourist“ differenziert, der nach einem Ausflug aus den Ballungsräumen in die Region Eifel für einen kleinen Aufenthalt in Bad Münstereifel Station macht. Bei diesem „Stundentouristen“ liegt die Wertschöpfung unter 10 Euro, eher bei 5 Euro pro Person und Besuch.
So ergibt sich im Bereich der Übernachtungsgäste ein Bruttobetrag von ca. 9 Mio. Euro.
Geht man von der geschätzten Tagesbesucherzahl von rd. 1.000.000 aus und unterstellt, hiervon wären rd. ein Fünftel so genannte„Stundentouristen“, liegt die Wertschöpfung aus den Tagesbesuchern bei rd. 13. Mio. Euro.
Damit liegen die erzielten Bruttoumsätze im ersten Markt (Hotellerie, Gastronomie, Souveniranbieter etc.) bei ca. 22 Mio. Euro pro Jahr.
Im zweiten Markt(damit sind diejenigen gemeint, die mittelbar an den Bruttoumsätzen im Tourismusbereich teilhaben, z.B. Handwerker und Dienstleister) werden etwa die gleichen Umsätze erzielt.
Vor diesem Hintergrund sieht das Tourismuskonzept der Verwaltung folgende Schwerpunkte vor:
Erhöhung der Übernachtungszahlen durch geeignete Angebote in Bad Münstereifel
Erhöhung der Tagesbesucherzahlen zur Stärkung der gastronomischen Infrastruktur Bad Münstereifels durch besondere Aktionen/Events
Erhaltung des Titels „Staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad“
Einreichung eines Projektantrages zur Profilierung Bad Münstereifels als „Kräuterstadt“ im Rahmen des Wettbewerbs „Tourismus“ des Landes NRW
Weitere Qualifizierung von Bad Münstereifeler Betrieben im Bereich der Ausstattung(„Hardware“) – bei Betrieben mit 9 und mehr Betten über den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa), bei Betrieben bis einschl. 8 Betten über den Deutschen Tourismusverband (DTV) und des Services/Angebots („Software“) z. B. als Servicequalitätsbetrieb, als wanderfreundlicherBetrieb, als radfahrfreundlicher Betrieb
stärkere Einbeziehung der Privatwirtschaft in dasTourismusmarketing
Die Verwaltung hat damit auch Punkte von CDU, Grünen und FDP im Kommunalwahljahr 2009 zum Thema „Kur und Tourismus“ aufgegriffen und in ihr Konzept übernommen.
Weiter wird die Verwaltung die Vorschläge zu einem Tourismuskonzept aus den Arbeitsgruppen der Zukunftswerkstatt übernehmen, sofern der Rat bzw. seine Gremien den entsprechenden Auftrag an die Verwaltung erteilen.
Marketingkonzept 2010:
Mit dem im Bereich „Kur und Tourismus“ vorgesehenen Budget deckt die Verwaltung unter anderem die Sicherstellung der eingerichteten Öffnungs-, Beratungs- und Servicezeiten von wöchentlich 50 Stunden für Gäste und Besucher, aber auch Gastgeber, ab.
Im Bereich „Werbung“ steht der Verwaltung ein Ansatz von 10.000 Euro für 2010 lt. Haushaltsplan zur Verfügung, der noch des entsprechenden Ratsbeschlusses und der aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf.
Dieser Ansatz wird in der Hauptsache für werbliche Maßnahmen wie z.B. der Präsenz im Wander- und Radmagazin Eifel der Eifel Tourismus GmbH, der Anzeige und Präsenz im Buntprospekt des KVV, im „Eifeler Familiensommer“ sowie im „Eifel Gäste-Journal“ eingesetzt.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass der Erhalt des Kurortestatus von elementarem Interesse sei. Ohne eine Unterstützung der privaten Säule (Hotelerie und Gastronomie) wird dies nur schwer möglich sein. Der Ausschuss beschließt nach einer ausführlichen Diskussion, zu diesem Thema einen Runden Tisch einzuberufen.
Umwandlung des Golfhotels in Eigentumswohnungen
Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde die Absicht einer Umwandlung des Golfhotels in Eigentumswohnungen geprüft.
Am 17.08.2009 wurde von Kreis Euskirchen die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung und zum Umbau von 18 Hotelzimmern in 8 Ferienwohnungen im Neubau des Hotel- und Gastronomiebetriebes erteilt. Es handelt sich um eine Nutzung innerhalb der Zweckbestimmung des Hotelbetriebes. Hierbei sind die Eigentumsverhältnisse nicht ausschlaggebend, d.h. der Eigentümer des Hotels muss nicht zwangsläufig Eigentümer der Ferienwohnungen sein.
Diese Nutzung als Ferienwohnungen fällt jedoch nicht unter den Begriff der Wohnnutzungen im Sinne der § 3 und 4 der Baunutzungsverordnung. Eine uneingeschränkte Wohnnutzung ist hier nicht genehmigt.
Generell kann festgehalten werden, dass für die im Immobilienangebot offerierte Nutzung eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist. In diesem Verfahren wird die Stadt beteiligt.
Aus städtebaulicher Sicht ist eine uneingeschränkte Wohnnutzung für dieses Objekt nicht anzustreben. Um ein wirksames Instrument in der Hand zu haben, dieses zu verhindern, müsste ein Bebauungsplan aufgestellt werden. In diesem kann die vorhandene Nutzung als Hotel/Gastronomiebereich festgeschrieben werden. Darüberhinausgehende Nutzungen sind dann auf jeden Fall unzulässig. Nur durch einen Bebauungsplan kann hier Planungssicherheit erlangt werden.
Der Ausschuss fasst folgenden einstimmigen Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, planungsrechtliche Schritte für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Golfhotel/Dachsbau einzuleiten.





