Aus der Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses vom 27.01.
Sanierung Duschräume "eifelbad"
Im Dezember 2009 wurden mit den Aufträgen zur Sanierung der Elektro- und der sanitären Anlagen die Forderungen des TÜV-Gutachtens vom Mai 2007 abschließend umgesetzt.
Während die Sanierung der Elektroanlagen (NSHV und Stromzuleitung) überwiegend im Gebäudekeller erfolgt, wird das Ausmaß der Sanierung der Sanitärinstallation insbesondere in den Duschräumen zu Nutzungsbeeinträchtigungen führen, dort aber auch, mit neuen Duscharmaturen, eine deutlich verbesserte Nutzung ermöglichen. Wie bereits in der RD 96-IX vom 23.11.2009 angekündigt, kann im Anschluss die abgehängte Decke, inkl. Beleuchtung in den Duschräumen, abschließend saniert werden.
Da zur Verlegung neuer und zusätzlicher Wasserleitungen auch große Teile der Wandfliesen erneuert werden müssen, bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls eine Grundsanierung der Duschräume an.
Eine von der Verwaltung erarbeitete Planung sieht die Änderung der Duschräume hinsichtlich ihrer optischen Gestaltung nach aktuellen Ansprüchen der Badegäste vor, unter Verzicht auf überflüssige Sanitäranlagen und Reduzierung der Duschplätze.
Die Duschen und Duschräume müssen von Grund auf saniert werden. (neue Fliesen, Estrich, Beleuchtung, neue Decken, Paneelen, neue Schamwände und Einhausungen, ggf. neue Sanitäranlagen ( WC, Urinal, etc. ) )
Die Fliesen sollen farblich dem begonnenen Grundkonzept (Kleinkinderbereich) entsprechen. Der Boden soll aus beigem Mosaik, die Wandfliesen in anthrazith gestaltet werden. Die Duschbereiche sollen durch eine neue Planung und Reduzierung von Duschen aufgewertet werden, sodass eine funktionale Typologie des Grundrisses durch die großzügige Eingangssituation erkennbar ist. Die Deckenpaneelen und die neue DIN-gerechte Beleuchtung in den Duschen, entsprechen dem Stil der Umkleideräume.
Die drei großen Duschräume sollen sukzessiv umgebaut werden, sodass ständig für beide Geschlechter jeweils ein Duschraum zur Verfügung steht.
Der Ausschuss hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.





