Aus der konstituierenden Sitzung des Rates



Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner konstituierenden Sitzung am 27.10.2009 Herrn Ludger Müller-Freitag aus Reckerscheid zum ersten stellver­tretenden und Herrn Heinz Kremer aus Rodert zum zweiten stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Bad Münster­eifeler gewählt.

Bürgermeister Alexander Büttner gratu­lierte Herrn Müller-Freitag und Herrn Kremer mit als erster und freute sich auf gute Zusammenarbeit mit seinen beiden Stellvertretern.


Außerdem nahm der Rat einstimmig die Bildung der Ausschüsse und deren Beset­zung vor. Gleichzeitig wurde eine Än­derung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse beschlossen. Künftig soll auch bei den Kosten für die Sitzungen eingespart werden. Daher wurde der bisherige Ausschuss für Tourismus, Kul­tur, Vereine und Städtepartnerschaften nicht neu gebildet. Die Zuständigkeiten werden künftig vom Stadtentwicklungs­ausschuss und vom Ausschuss für Schu­le, Kultur, Soziales und Städte­partner­schaften wahr­genommen. In den interfrak­tionellen Vorberatungen haben sich die Fraktionen zudem dafür ausgesprochen, künftig die Sitzungsfolgen zu straffen und die Anzahl der Ausschusssitzungen zu reduzieren, um weitere Kosten zu sparen.

Nachfolgend sind die aktuelle Version der Zuständigkeitsordnung und die Besetzung der Ausschüsse und die Antrittsrede von Bürgermeister Alexander Büttner ab­gedruckt.

Im Anschluss an die Sitzung hatte Bürgermeister Alexander Büttner zu einer kleinen Feierstunde in den Historischen Ratssaal eingeladen, da nach der Kommunalwahl insgesamt 16 Stadt­verordnete aus dem Stadtrat verab­schiedet wurden.

Darüber hinaus konnten am

27.09.2009 Herr Johannes Brühl sein 45jähriges Ratsjubiläum,

30.09.2009Herr Anton Schmitz sein 25jähriges Ratsjubiläum,

30.09.2009Herr Heinz Schmitz sein 25jähriges Ratsjubiläum,

01.10.2009Herr Johannes Wilhelm Fuchs sein 20jähriges Ratsjubiläum,

01.10.2009Herr Eberhard Kremer sein 20jähriges Ratsjubiläum

begehen.

Herr Brühl war vom 27.09.1964 bis zur kommunalen Neugliederung 1969 Mitglied im Gemeinderat der ehemaligen Ge­meinde Mutscheid. In dieser Zeit war er ebenfalls Mitglied der Amtsvertretung „Amt Müns­tereifel-Land“. Danach – ab dem 09.11.1969 – war Herr Brühl Mitglied des Rates der Stadt Bad Münstereifel. Herr Brühl war seit dem 16.07.2002 bis zum Ende dieser Legislaturperiode erster stell­vertretender Bürgermeister der Stadt Bad Münstereifel.

Herr Anton Schmitz ist seit dem 30.09.1984 bis zum heutigen Tage Mit­glied des Rates der Stadt Bad Müns­tereifel. Seit dem 02.07.1996 bis 30.09.2004 war Herr Anton Schmitz zwei­ter stellvertretender Bürgermeister.

Herr Heinz Schmitz ist seit dem 30.09.1984 bis zum heutigen Tage Mit­glied des Rates der Stadt Bad Müns­tereifel. Vom 02.11.1994 bis zum 02.07.1996 war Herr Heinz Schmitz 2. stellvertretender Bürgermeister der Stadt Bad Münstereifel.

Herr Fuchs war vom 01.10.1989 bis zum Ende der vergan­genen Legislaturperiode (20.10.2009) Mitglied des Rates der Stadt Bad Münstereifel.

Herr Kremer ist seit dem 01.10.1989 bis zum heutigen Tage Mitglied des Rates der Stadt Bad Münstereifel.

Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse 

des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 24.06.1997

Inhaltsübersicht

§ 1Allgemeine Grundsätze

§ 2 Haupt- und Finanzausschuss

§ 3 entfallen

§ 4 Rechnungsprüfungsausschuss

§ 5 Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften

§ 6 Betriebsausschuss des Eigenbetriebes "Stadtwerke Bad Münstereifel“*4

§ 6aBetriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Forstbetrieb der Stadt

Bad Münstereifel“*4

§ 7 Wahlausschuss und Wahlprüfungsausschuss

§ 8 entfallen

§ 9 Stadtentwicklungsausschuss

§ 10Bau- und Feuerwehrausschuss

§ 11entfallen

§ 12entfallen*4

§ 13 Inkrafttreten


Präambel

Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat aufgrund der §§ 41 Abs. 2, 57 Abs. 4 und 58 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) am 24.06.1997 folgende Zuständigkeitsordnung beschlossen:

§ 1

Allgemeine Grundsätze

(1)Soweit nicht durch ein Gesetz, die Hauptsatzung, diese Zuständigkeitsordnung oder einen Beschluss des Rates einem Ausschuss die selbständige Entscheidung einer Angelegenheit übertragen worden ist, fasst er lediglich einen Empfehlungsbeschluss an den Rat.

(2)Die Ausschüsse können bei zusätzlichem Beratungsbedarf die Entscheidungs­befugnisse auf die nachfolgende Sitzung des Rates zurückübertragen. In Einzelfällen mit besonderer Wichtigkeit kann der Rat im Rahmen seines Rückholrechtes Entscheidungen anstelle von Fachausschüssen treffen.

(3)Die Zuständigkeiten des Bürgermeisters bleiben von dieser Zuständigkeitsordnung unbe­rührt.

§ 2 *1, 2, 3

Haupt- und Finanzausschuss

(1)Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Ratsbeschluss ausdrücklich dem Rat vorbehalten oder anderweitig übertragen sind, oder die Bedeutung der Angelegenheit eine Entscheidung des Rates erfordert.

(2)In Angelegenheiten, in denen der Rat zuständig ist, die zuvor in mehreren Fachausschüssen beraten wurden, bereitet der Haupt- und Finanzausschuss in der Regel die Beschlüsse des Rates vor.

(3)Neben den in § 59 Abs. 2 GO NRW verankerten Zuständigkeiten entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss, im Einzelfalle Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Geldforderungen der Stadt

-zu erlassen soweit sie 7.500,00 EURO übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00 EURO ;

-niederzuschlagen, soweit sie 15.000,00 EURO übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00 EURO;

-zu stunden, soweit sie 25.000,00 EURO übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00 EURO.

(4)Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit eines Fachausschusses bis zu einer festgelegten Höchstgrenze gegeben ist, über

1.die Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen sowie den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögensgegenständen aller Art, soweit die Auftragssumme im Einzelfall 250.000,00 EURO übersteigt;

2.den Abschluss von Leasingverträgen und Mietkaufverträgen, deren Wertgrenze 250.000,00 EURO übersteigt;

3.Auftragsvergaben für städtebauliche Planungen, soweit sie 100.000,00 EURO übersteigen;

4.das Pachten, Verpachten, Mieten oder Vermieten von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, deren Pacht/Miete jährlich 5.000,00 EURO übersteigt; diese Regelung gilt nicht für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke;

5.den Erwerb, die Veräußerung oder den Tausch von Grundstücken, mit einem Preis ab 15.000,00 EURO bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00 EURO; diese Regelung gilt nicht für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke;

6.Der Haupt- und Finanzausschuss bereitet die Entscheidungen des Rates bei erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und investive Auszahlungen vor.

7.Vergleiche abzuschließen, deren Wert 15.000,00 EURO übersteigt bis zu einem Höchstwert von 100.000,00 EURO; nach dem Abschluss der Vergleiche ist der Rat zu informieren,

8.die Eintragung von Baulasten zu Lasten von städtischen Grundstücken, deren Wert 15.000,00 EURO übersteigt bis zu einem Höchstwert von 100.000,00 EURO.

(5)Der Haupt- und Finanzausschuss stellt bei Personalangelegenheiten gemäß § 73 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung das Einvernehmen mit dem Bürgermeister her. Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet weiter über die beamtenrechtlichen Angelegenheiten der Wahlbeamten, soweit nicht gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 c) GO NRW der Rat zuständig ist.

(6)Ist für eine Angelegenheit die Zuständigkeit mehrerer Ausschüsse gegeben, entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Zuständigkeit bzw. die Federführung. Er kann, wenn die Zuständigkeitsabgrenzungen zu Schwierigkeiten führt, die Angelegenheit auch an sich ziehen.

§ 3 *1

(entfallen)

§ 4

Rechnungsprüfungsausschuss

Neben den in den §§ 59 Abs. 3 und 4, 101, 103 Abs. 5, 105 Abs. 5 und 116 Abs. 6 GO NRW verankerten Zuständigkeiten werden dem Rechnungsprüfungsausschuss folgende Aufgaben übertragen:

1.Die Auswertung der überörtlichen Prüfungen;

2.Die Beauftragung Dritter zur örtlichen Rechnungsprüfung gemäß §§ 59 Abs. und 103 Abs. 5 GO NRW

3.Den zuständigen Fachausschüssen Verbesserungsvorschläge als Empfehlungsbe­schlüsse zuzuleiten.

§ 5 *2, 3

Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften

(1)Der Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften entscheidet über

1.die Zustimmung des Schulträgers zu der/dem gewählten Bewerberin/Bewerber bei der Bestellung von Schulleiterinnen/Schulleitern gem. § 21 Abs. 4 SchulG NRW;

2.die Vergabe von Aufträgen zur Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, Lehr- und Lernmitteln sowie Lernmittelfreiheit für Schulen, soweit die Auftragssumme 15.000,-- EURO übersteigt bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,-- EURO;

3.den Abschluss von Beförderungsverträgen im Rahmen des Schülertrans­ports, soweit die Vertragssumme pro Jahr 15.000,-- EURO übersteigt, bis zu einem Höchst­betrag von 100.000,-- EURO;

4.die Festsetzung von Kostenbeteiligungen der Erziehungsberechtigten zu Schülertransportkosten;

5.die allgemeinen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des Schüleraustausches;

6.Angelegenheiten der Obdachlosenwohnheime und Vereinigungen der freien Wohlfahrtspflege und des sozialen Bereiches (u. a. Angelegenheiten der Asylbewerber und Aussiedler);

7.die allgemeinen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderspielplätze, Seniorenbegegnungsstätten, Sportanlagen und Vereinigungen der freien Wohlfahrtspflege;

8.die Gewährung von Zuschüssen an die Tageseinrichtungen für Kinder, Seniorenbegegnungsstätten, Sportanlagen und Vereinigungen der freien Wohlfahrtspflege, sofern sie 15.000,-- EURO im Einzelfall übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00 EURO;

9.die Vergabe von Aufträgen zur Beschaffung von Gerätschaften sowie von Einrichtungsgegenständen für die Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderspielplätze, Seniorenbegegnungsstätten, Obdachlosenwohnheime, Sportanlagen, Übergangsheime für Asylbewerber und Aussiedler, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 15.000,-- EURO übersteigen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,-- EURO.

10.die Angelegenheiten, die sich aus Städtepartnerschaften ergeben. Der erste stellvertretende Ausschussvorsitzende ist zugleich der Beauftragte des Ausschusses für Städtepartnerschaftsangelegenheiten;

11.die Veranstaltungen, die im Rahmen der Städtepartnerschaften stattfinden;

12.die allgemeinen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Städtepartnerschaft und des Jugendaustausches sowie Zuwendungen an die örtli­chen Kultur- und Heimatvereine;

(2)Der Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften berät über

1.die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen, für die die Stadt Schulträger ist, gemäß § 81 SchulG NRW;

2.Planung, Neubau, Umbau bzw. Erweiterung von Schulgebäuden und schulischen Außenanlagen;

3.entfällt; Im neuen SchulG NRW nicht mehr vorgesehen;

4.entfällt; Im neuen SchulG NRW nicht mehr vorgesehen;

5.den Schulentwicklungsplan gem. § 80 SchulG NRW;

6.die Einrichtung von Schulversuchen gem. § 25 SchulG NRW;

7.Die Herstellung des Einvernehmens des Schulträgers bei der Kooperation von Schulen gem. § 4 SchulG NRW.

8.Die Bildung von Schulverbänden als Zweckverbände bzw. den Abschluss von öffentlich-rechtlichten Vereinbarungen mit anderen Schulträgern zur gemeinsamen Beschulung von Schülern gem. § 78 Abs. 8 SchulG NRW.

9.Angelegenheiten der Tageseinrichtungen für Kinder und Kinderspielplätze,

10.Angelegenheiten der Jugendpflege und deren Einrichtungen;

11.Angelegenheiten der Altenpflege und -betreuung,

hier insbesondere Einrichtung von Seniorenbegegnungsstätten;

12.Angelegenheiten der Sozialstation und ähnlicher der Familien- und Gesund­heitspflege dienender Einrichtungen,

13.Angelegenheiten der Heimatpflege und der Kultur,

(3) Der Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften berät in

Sportangelegenheiten über

1.Planung, Bau, Betrieb, Unterhaltung und Erweiterung von Sportanlagen aller Art,

2.Sportförderung im Allgemeinen,

3.die Verleihung von Auszeichnungen für besondere sportliche Leistungen.

§ 6 *1, 4

Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Stadtwerke Bad Münstereifel“

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Stadtwerke Bad Münstereifel“ entscheidet in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebes „Stadtwerke Bad Münstereifel“, soweit sie nicht gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung oder durch die Betriebssatzung des Eigenbetriebes der Entscheidung des Rates vorbehalten sind, oder es sich um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt.

§ 6a *4

Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung

„Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel“

1.Der Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel“ entscheidet in allen Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel“, soweit nicht gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung oder durch die Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Entscheidung des Rates vorbehalten sind, oder es sich um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt.

2.Ferner entscheidet der Betriebsausschuss über die nachstehenden Aufgaben zur Förderung der Landwirtschaft und der Umwelt:

2.1Bau und Instandsetzung der Wirtschaftswege, Reitwege und Wanderwege, soweit diese nicht auch der Forstwirtschaft innerhalb der Grenzen der städtischen Forstbetriebsflächen dienen, sowie der stadteigenen Grillhütten, Waldspielplätze und Wanderparkplätze und die Vergabe von Aufträgen, soweit die Auftragssumme von 15.000,-- EURO überschritten wird, bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,-- EURO;

2.2entfällt; s. § 9 Abs. 3, Nr. 2;

2.3Vergabe von baumchirurgischen Maßnahmen, soweit sie die Auftragssumme von 5.000,-- EURO übersteigen.

3.Der Betriebsausschuss berät über

3.1Angelegenheiten der Landwirtschaft;

3.2Angelegenheiten des Landschaftsgesetzes, insbesondere

·Landschaftsplanung;

·Wirkungen des Landschaftsplanes;

·Schutzausweisungen;

·Erholung in der freien Landschaft;

·Artenschutz;

·planungsrechtliche Befreiungen (Stellungnahmen).

3.3Angelegenheiten des Umweltschutzes, insbesondere

·Luftreinhaltung;

·Lärmreduzierung und -vermeidung;

·Bodenschutz;

·Gewässerschutz;

·Abfallbeseitigung.

§ 7

Wahlausschuss und Wahlprüfungsausschuss

Die Zuständigkeiten des Wahlausschusses und des Wahlprüfungsausschusses beschrän­ken sich auf die diesen nach dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung übertragenen Aufgaben.

§ 8 *2, 3

entfällt

§ 9 *2, 3

Stadtentwicklungsausschuss

(1)Der Stadtentwicklungsausschuss entscheidet über die Aufgaben des Denkmalschutzes, sofern nicht im Einzelfalle die Zuständigkeit des Rates, eines anderen Ausschusses oder des Bürgermeisters gegeben ist.

(2)Der Stadtentwicklungsausschuss entscheidet über

1.die von der Stadt gem. §§ 31 - 37 Baugesetzbuch (BauGB) zu treffenden Entscheidungen, soweit hier das Einvernehmen versagt werden soll sowie über die zu treffenden Entscheidungen bei der Zurückstellung von Baugesuchen gem. § 15 Abs. 1 BauGB;

2.den Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes und von Bebau­ungsplänen sowie deren Änderungen, den Entwurfs- und Offenlagebeschluss, sofern keine Abwägungsbeschlüsse durch den Rat vorgenommen werden müssen.

3.die im Denkmalschutzgesetz vorgesehenen finanziellen Förderungslei­stungen;

4.die Eintragung und Streichung von Denkmälern in der Denkmalliste;

5.Auftragsvergaben für städtebauliche Planungen, soweit sie 7.500,-- EURO übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,-- EURO;

6.die Benennung von Straßen und Plätzen;

7.Angelegenheiten der Dorfgemeinschaftshäuser, Vereine und Verbände soweit es die allgemeinen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen und die Gewährung von Zuschüssen an diese betrifft;

10.die Angelegenheiten des Tourismus, Kur- und Jugendherbergswesen, soweit nicht im Einzelfall die Zuständigkeit des Rates oder des Bürgermeisters gegeben ist.

(3)Der Stadtentwicklungsausschuss berät über

1.alle allgemeinen Fragen der Stadtentwicklung einschließlich der Wirtschafts­förderung

2.Bauleit- und Sanierungsplanung im Sinne des Baugesetzbuches

3.die grundsätzliche Planung der Verkehrssysteme, insbesondere des Straßen- und Wegenetzes einschließlich der verkehrsrechtlichen Widmung und Entwidmung von Straßen, Wegen und Plätzen;

4.die Planung und Durchführung aller Maßnahmen, die die wirtschaftliche und soziale Struktur der Stadt oder eines Ortsteiles nachhaltig ver­ändern können;

5.den Erwerb und den Verkauf von Grundstücken, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden sollen, deren Wert 15.000,-- EURO übersteigt;

6.den Erlass von Denkmalbereichssatzungen;

7.Enteignungsverfahren nach § 30 Denkmalschutzgesetz;

8.die Übernahme von Denkmälern nach § 31 Denkmalschutzgesetz;

9.die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 32 Denkmalschutzgesetz;

10.die im Denkmalschutzgesetz vorgesehenen Entschädigungen;

11.die Parkplatzbewirtschaftung;

12.die Grundsätze des ÖPNV.

§ 10 *2, 3

Bau- und Feuerwehrausschuss

(1)Der Bau- und Feuerwehrausschuss entscheidet über

1.die Aufträge für städtische Baumaßnahmen, soweit sie 15.000,-- EURO übersteigen, bis zum Höchstbetrag von 250.000,00 EURO;

2.die Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen sowie den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögensgegenständen aller Art, soweit die Auftragssumme im Einzelfall 15.000,-- EURO übersteigt, bis zu einem Höchstbetrag von 250.000,-- EURO, soweit nicht ein Fachausschuss zuständig ist;

3.den Abschluss von Leasingverträgen, deren Wertgrenze 15.000,-- EURO übersteigt, bis zu einem Höchstbetrag von 250.000,-- EURO;

4.die Durchführung einer Erschließung, soweit eine haushaltsrechtliche Deckung vorhanden ist;

5.die Planung, den Bau und die Instandsetzung der Friedhöfe;

6.die Instandsetzung und Instandhaltung von öffentlichen Liegenschaften, insbesondere der Straßen, mit Ausnahme der Wirtschaftswege. Im Rahmen der Instandsetzung und Instandhaltung sind Prioritätenlisten für jedes Haushaltsjahr zu verabschieden;

7.Angelegenheiten der Feuerwehr, die allgemeinen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für die Feuerwehr und die Gewährung von Zuschüssen an die Feuerwehr;

8.die Bedarfsanmeldung zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, sofern sie 15.000,-- EURO im Einzelfall übersteigen und nicht im Feuerwehrentwicklungskonzept enthalten sind;

9.die Vergabe von Aufträgen zur Beschaffung von Gerätschaften sowie von Einrichtungsgegenständen für die Feuerwehr, deren Wert 15.000,-- EURO übersteigt;

10.die Planung, den Bau und die Erhaltung von Feuerwehrgerätehäusern, soweit dabei im Einzelfall der Betrag von 15.000,-- EURO überschritten wird, bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,-- EURO.

(2)Für in mehrere Einzelgewerke unterteilte Baumaßnahmen mit einem Baukostenvolumen von mehr als 250.000,-- EURO gilt zur Gewährleistung einer effektiven und reibungslosen Bauabwicklung folgende Sonderregelung:

1.Dem Bauausschuss ist quartalsmäßig über den zeit- und plankostengerechten Baufortschritt der Baumaßnahme zu berichten. Dabei sind gemäß Ziffer 2. eingetretene und/oder absehbare Abweichungen zu erläutern, zu begründen und mit ihren zeitlichen und finanzwirtschaftlichen Konsequenzen hinreichend darzustellen.

2.Der Bürgermeister wird unbeschadet seiner Berichtspflicht zu Ziffer 1. ermächtigt, im Rahmen dringend notwendiger Nachtragsaufträge zu einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses die vergebene Hauptposition im Einzelfall um 20 v. H., höchstens jedoch um 50.000,-- EURO zu überschreiten, wenn dadurch die Einhaltung des beschlossenen Plankostenrahmens der Gesamtbaumaßnahme nicht gefährdet wird. Dies gilt ebenso für dringend notwendige Nachträge, für welche im Hauptangebot keine Position vorhanden bzw. ein Einheitspreis vereinbart ist. Das Nachtragsangebot muss dem Preisniveau des Hauptangebotes angepasst sein.

Im Übrigen bleibt § 60 GO NRW unberührt.

§ 11 *3

entfällt

§ 12 *4

entfällt

§ 13

Inkrafttreten

Diese Zuständigkeitsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zuständigkeitsordnung vom 28.03.1995 außer Kraft.

____________________________________________________________________________

*1§§ 2, 3 und 6 geändert durch die 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 24.06.1997, beschlossen in der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 30.11.1999, in Kraft getreten am 30.11.1999.

*2§§ 2, 5, 8, 9, 10 und 12 geändert durch die Erste Artikelsatzung zur Anpassung ortsrecht­licher Vorschriften an den EURO (EURO-Anpassungssatzung) vom 05.07.2001; in Kraft getreten am 01.01.2002.

*3§§ 2, 5, 8, 9, 10 und 11 geändert durch die 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 24.06.1997, beschlossen in der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 09.11.2004, in Kraft getreten am 09.11.2004.

*4§§ 6, und 12 geändert bzw. § 6a neu hinzugefügt durch die 3. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 24.06.1997, beschlossen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 41.11.2006 als Eilbeschluss, genehmigt in der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 21.11.2006, in Kraft getreten am 01.01.2007.

Haupt- und Finanzausschuss:

Partei

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

stellvertretende

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

CDU

Dürholt, Horst

Hoetgen, Hans

CDU

Krauß, Harald

Jansen, Reiner

CDU

Mehrens, Martin

Lamsfuß, Michael

CDU

Müller, Bernhard

Lanzerath, Wolfgang

CDU

Müller-Freitag, Ludger

Mauel, Arnd

CDU

Ohlert, Bernhard

Pellmann, Helge

CDU

Schiefer, Thomas

CDU

Schmitz, Josef

CDU

Zibell, Maria

SPD

Schmitz, Anton

Fuchs, Brigitte

SPD

Kremer, Heinz

Hürten, Matthias

SPD

Kremer, Eberhard

Jonas, Heidemarie

SPD

Ruß, Helmut

FDP

Schmitz, Heinz

Mahlberg, Hans-Theo

FDP

Kirchner, Günter

Schlierf-Herborn, Regina

FDP

Zimmermann, André

UWV

Daniel, Jakob Edmund

Schmidt, Dr Uwe

UWV

Bühl, Andreas

Hoever, Willi

Grüne

Wasser, Reiner

Borsch, Georg

Grüne

Zimmermann, Rita

Rechnungsprüfungsausschuss:

Partei

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

stellvertretende

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

CDU

Lamsfuß, Michael

Dürholt, Horst

CDU

Mauel, Arnd

Hoetgen, Hans

CDU

Müller, Bernhard

Jansen, Reiner

CDU

Pellmann, Helge

Krauß, Harald

CDU

Zibell, Maria

Lanzerath, Wolfgang

CDU

Mehrens, Martin

CDU

Müller-Freitag, Ludger

CDU

Ohlert, Bernhard

CDU

Schiefer, Thomas

CDU

Schmitz, Josef

SPD

Kremer, Heinz

Fuchs, Brigitte

SPD

Hürten, Matthias

Jonas, Heidemarie

SPD

Kremer, Eberhard

SPD

Schmitz, Anton

SPD

Ruß, Helmut

FDP

Schlierf-Herborn, Regina

Kirchner, Günter

FDP

Zimmermann, André

Mahlberg, Hans-Theo

FDP

Schmitz, Heinz

UWV

Bühl, Andreas

Daniel, Jakob Edmund

UWV

Hoever, Willi

UWV

Schmidt, Dr. Uwe

Grüne

Zimmermann, Rita

Borsch, Georg

Grüne

Wasser, Reiner

 

Wahlausschuss Stadtratswahlen 2014:

Partei

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

gebundene stellvertretende

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

CDU

Jansen, Reiner

Mehrens, Martin

CDU

Lamsfuß, Michael

Pellmann, Helge

CDU

Ohlert, Bernhard

Krauß, Harald

CDU

Schiefer, Thomas

Zibell, Maria

SPD

Schmitz, Anton

Kremer, Heinz

SPD

Kremer, Eberhard

Fuchs, Brigitte

FDP

Kirchner, Günter

Schmitz, Heinz

FDP

Mahlberg, Hans-Theo

Schlierf-Herborn, Regina

UWV

Daniel, Jakob Edmund

Schmidt, Dr. Uwe

Grüne

Borsch, Georg

Zimmermann, Rita

Wahlprüfungsausschuss:

Partei

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

stellvertretende

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

CDU

Krauß, Harald

Dürholt, Horst

CDU

Mehrens, Martin

Hoetgen, Hans

CDU

Ohlert, Bernhard

Jansen, Reiner

CDU

Pellmann, Helge

Lamsfuß, Michael

CDU

Schmitz, Josef

Lanzerath, Wolfgang

CDU

Mauel, Arnd

CDU

Müller, Bernhard

CDU

Müller-Freitag, Ludger

CDU

Schiefer, Thomas

CDU

Zibell, Maria

SPD

Schmitz, Anton

Fuchs, Brigitte

SPD

Kremer, Heinz

Hürten, Matthias

SPD

Jonas, Heidemarie

SPD

Kremer, Eberhard

SPD

Ruß, Helmut

FDP

Kirchner, Günter

Schlierf-Herborn, Regina

FDP

Mahlberg, Hans-Theo

Schmitz, Heinz

FDP

Zimmermann, André

UWV

Daniel, Jakob Edmund

Bühl, Andreas

Schmidt, Dr. Uwe

Hoever, Willi

Grüne

Borsch, Georg

Zimmermann, Rita

Grüne

Waßer, Reiner

Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften:

Partei

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

stellvertretende

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

sachkundige Bürger

stellvertretende

sachkundige Bürger

CDU

Lamsfuß, Michael

Dürholt, Horst

Baum, Matthias

Radünz, Claudia

CDU

Lanzerath, Wolfgang

Hoetgen, Hans

Gerkum, Matthias

CDU

Mauel, Arnd

Jansen, Reiner

Jahr, Dirk

CDU

Mehrens, Martin

Krauß, Harald

CDU

Zibell, Maria

Müller, Bernhard

CDU

Müller-Freitag, Ludger

CDU

Ohlert, Bernhard

CDU

Pellmann, Helge

CDU

Schiefer, Thomas

CDU

Schmitz, Josef

SPD

Kremer, Eberhard

Hürten, Matthias

Schuh, Günter

Georgi, Thomas

SPD

Ruß, Helmut

Jonas, Heidemarie

Fuchs-Heinen, Ida

SPD

Fuchs, Brigitte

Kremer, Heinz

Fulde, Michael

SPD

Schmitz, Anton

Kohn, Tobi

SPD

Domnick, Volker

SPD

Möhrchen, Dr. Helmut

SPD

Waasem, Rainer

SPD

Waasem, Thilo

FDP

Schmitz, Heinz

Kirchner, Günter

Germann, Wolfgang

Schmitz, Helma

FDP

Schlierf-Herborn, Regina

Mahlberg, Hans-Theo

Wirtz, Willi

FDP

Zimmermann, André

Klerx, Ingo

FDP

Lückenbach, Rolf-Peter

UWV

Schmidt, Dr. Uwe

Zwingmann, Claudia

Bolten, Michael

UWV

Hoever, Willi

Schumacher-Jansen, Barbara

Pfennings-Kutsch, Ulrike

UWV

Daniel, Jakob Edmund

Schmidt, Dr. Christel

UWV

Bühl, Andreas

Hartmann, Jörg

UWV

Gerhard, Carl

UWV

Ohlert, Ferdi

UWV

Buck, Gerhard

UWV

Liebing, Norbert

UWV

Wilms, Winfried

UWV

Hartmann, Monika

UWV

Herz, Joachim

Grüne

Borsch, Georg

Fuchs, Inge

Borsch, Ingrid

Grüne

Wasser, Reiner

Broere; Theo

Grömping, Christian

Grüne

Zimmermann, Rita

Erlinghagen, Egbert

Grüne

Kisters, Katrin

Kath. Kirche

Pfr. Thomas Bahne

stellv. berat. Mitgl. gem. SchulG

Diakon Dr. Ulrich Günzel

Evang. Kirche

Pfr. Frank Raschke

stellv. berat. Mitgl. gem. SchulG

Prall, Marianne

Schulen

Vors. der Stadtschul­leiterkonferenz

stellv. Vors. der Stadtschulleiterkon­ferenz

Betriebsausschuss Stadtwerke:

Partei

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

stellvertretende

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

sachkundige Bürger

stellvertretende

sachkundige Bürger

CDU

Dürholt, Horst

Jansen, Reiner

Berg, Siegfried

Bismor, Hildegard

CDU

Hoetgen, Hans

Krauß, Harald

Gerards, Hans-Josef

Haag, Werner

CDU

Müller, Bernhard

Lamsfuß, Michael

Schneider, Alfred

CDU

Lanzerath, Wolfgang

CDU

Mauel, Arnd

CDU

Mehrens, Martin

CDU

Müller-Freitag, Ludger

CDU

Ohlert, Bernhard

CDU

Pellmann, Helge

CDU

Schiefer, Thomas

CDU

Schmitz, Josef

CDU

Zibell, Maria

SPD

Jonas, Heidemarie

Fuchs, Brigitte

Bartels, Ulrich

Smit, Marion

SPD

Hürten, Matthias

Georgi, Thomas

Wutschka, Ralf

SPD

Kremer, Eberhard

Waasem, Rainer

SPD

Kremer, Heinz

Waasem, Thilo

SPD

Ruß, Helmut

SPD

Schmitz, Anton

FDP

Zimmermann, André

Kirchner, Günter

Klerx, Ingo

Lückenbach, Rolf-Peter

FDP

Mahlberg, Hans-Theo

FDP

Schlierf-Herborn, Regina

FDP

Schmitz, Heinz

UWV

Hoever, Willi

Daniel, Jakob Edmund

Buck, Gerhard

Gerhard, Carl

UWV

Bühl, Andreas

Hartmann, Jörg

UWV

Schmidt, Dr. Uwe

Ohlert, Ferdi

UWV

Schmidt, Dr. Christel

UWV

Bolten, Michael

UWV

Hartmann, Monika

UWV

Pfennings-Kutsch, Ulrike

UWV

Liebing, Norbert

UWV

Herz, Joachim

Grüne

Zimmermann, Rita

Borsch, Georg

Fuchs, Inge

Grüne

Waßer, Reiner

Grömping, Christian

Stadt-werke

stimmber. Beschäftigter

Dederichs, Josef

stellv. stimmber. Beschäftigter

Pieperjohanns, Peter

Stadt-werke

stimmber. Beschäftigter

Vickus, Franz-Josef

stellv. stimmber. Beschäftigter

wie oben:

Pieperjohanns, Peter

Betriebsausschuss Forstbetrieb:

Partei

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

stellvertretende

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

sachkundige Bürger

stellvertretende

sachkundige Bürger

CDU

Dürholt, Horst

Hoetgen, Hans

Merzbach, Johann

CDU

Jansen, Reiner

Krauß, Harald

Beier, Peter

CDU

Mauel, Arnd

Lamsfuß, Michael

Reutershan, Barbara

CDU

Müller-Freitag, Ludger

Lanzerath, Wolfgang

CDU

Mehrens, Martin

CDU

Müller, Bernhard

CDU

Ohlert, Bernhard

CDU

Pellmann, Helge

CDU

Schiefer, Thomas

CDU

Schmitz, Josef

CDU

Zibell, Maria

SPD

Hürten, Matthias

Fuchs, Brigitte

Sammet, Sebastian

Plum, Walther

SPD

Jonas, Heidemarie

Kremer, Eberhard

Sammet, Sebastian

SPD

Kremer, Heinz

Waasem, Rainer

SPD

Ruß, Helmut

Waasem, Thilo

SPD

Schmitz, Anton

SPD

FDP

Schlierf-Herborn, Regina

Kirchner, Günter

Lingscheidt, Ralf

Kurth, Wilhelm

FDP

Mahlberg, Hans-Theo

Lückenbach, Rolf-Peter

FDP

Schmitz, Heinz

FDP

Zimmermann, André

UWV

Schmidt, Dr. Uwe

Hoever, Willi

Ohlert, Ferdi

Pfennings-Kutsch, Ulrike

UWV

Daniel, Jakob Edmund

Kratz, Manfred

UWV

Bühl, Andreas

Schmidt, Dr. Christel

UWV

Bolten, Michael

UWV

Liebing, Norbert

UWV

Gerhard, Carl

UWV

Buck, Gerhard

UWV

Hartmann, Jörg

UWV

Hartmann, Monika

UWV

Herz, Joachim

Grüne

Borsch, Georg

Erlinghagen, Egbert

Groß, Ulli

Grüne

Waßer, Reiner

Fuchs, Inge

Grüne

Zimmermann, Rita

Grömping, Christian

Stadtentwicklungsausschuss:

Partei

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

stellvertretende

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

sachkundige Bürger

stellvertretende

sachkundige Bürger

CDU

Dürholt, Horst

Hoetgen, Hans

Gröll-Zibell, Torsten

CDU

Krauß, Harald

Jansen, Reiner

CDU

Lanzerath, Wolfgang

Lamsfuß, Michael

CDU

Müller-Freitag, Ludger

Mauel, Arnd

CDU

Ohlert, Bernhard

Mehrens, Martin

CDU

Schiefer, Thomas

Müller, Bernhard

CDU

Schmitz, Josef

Pellmann, Helge

CDU

Zibell, Maria

SPD

Schmitz, Anton

Hürten, Matthias

Smit, Marion

Schuh, Günter

SPD

Fuchs, Brigitte

Jonas, Heidemarie

Fuchs-Heinen, Ida

Waasem, Rainer

Kremer, Eberhard

Waasem, Thilo

SPD

Kremer, Heinz

Wolter, Heinz

SPD

Ruß, Helmut

Wutschka, Ralf

FDP

Mahlberg, Hans-Theo

Kirchner, Günter

Lückenbach, Rolf-Peter

Germann, Wolfgang

FDP

Schmitz, Heinz

Hauptmann, Jürgen

Klerx, Ingo

FDP

Schlierf-Herborn, Regina

Milischweski, Christof

FDP

Zimmermann, André

UWV

Hoever, Willi

Schmidt, Dr. Uwe

Liebing, Norbert

Buck, Gerhard

UWV

Daniel, Jakob Edmund

Schmidt, Dr. Christel

UWV

Bühl, Andreas

Hartmann, Jörg

UWV

Ohlert, Ferdi

UWV

Pfennings-Kutsch, Ulrike

UWV

Bolten, Michael

UWV

Hartmann, Monika

UWV

Gerhard, Carl

Grüne

Borsch, Georg

Waßer, Reiner

Grömping, Christian

Fuchs, Inge

Grüne

Zimmermann, Rita

Broere, Theo

Grüne

Erlinghagen, Egbert

Bau- und Feuerwehrausschuss:

Partei

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

stellvertretende

Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder)

sachkundige Bürger

stellvertretende

sachkundige Bürger

CDU

Hoetgen, Hans

Dürholt, Horst

Nolden, Kai

CDU

Jansen, Reiner

Krauß, Harald

Pfennigs, Ingo

CDU

Lanzerath, Wolfgang

Lamsfuß, Michael

CDU

Pellmann, Helge

Mauel, Arnd

CDU

Zibell, Maria

Mehrens, Martin

CDU

Müller, Bernhard

CDU

Müller-Freitag, Ludger

CDU

Ohlert, Bernhard

CDU

Schiefer, Thomas

CDU

Schmitz, Josef

SPD

Hürten, Matthias

Fuchs, Brigitte

Fulde, Michael

Bartels, Ulrich

SPD

Jonas, Heidemarie

Winter, Rolf

Riedel, Günter

Kremer, Eberhard

Waasem, Rainer

SPD

Kremer, Heinz

Waasem, Thilo

SPD

Ruß, Helmut

SPD

Schmitz, Anton

SPD

FDP

Kirchner, Günter

Mahlberg, Hans-Theo

Lückenbach, Rolf-Peter

FDP

Zimmermann, André

Schlierf-Herborn, Regina

Klerx, Ingo

FDP

Schmitz, Heinz

UWV

Daniel, Jakob Edmund

Hoever, Willi

Hartmann, Jörg

Buck, Gerhard

UWV

Bühl, Andreas

Gerhard, Carl

UWV

Schmidt, Dr. Uwe

Liebing, Norbert

UWV

Kratz, Manfred

UWV

Ohlert, Ferdi

UWV

Bolten, Michael

UWV

Schmidt, Dr. Christel

UWV

Herz, Joachim

UWV

Pfennings-Kutsch, Ulrike

UWV

Hartmann, Monika

Grüne

Borsch, Georg

Fuchs, Inge

Grömping, Christian

Grüne

Waßer, Reiner

Grüne

Zimmermann, Rita


Ausschussvorsitzende und stellvertretende Ausschussvorsitzende:

Zu Vorsitzenden, ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden in den genannten Ausschüssen werden folgende Personen bestimmt:

Bezeichnung des Ausschusses

Vorsitzender

Erster stellvertretender Vorsitzender

Zweiter stellvertretender Vorsitzender

Rechnungsprüfungs-ausschuss

Michael Lamsfuß

Rita Zimmermann

Maria Zibell

Wahlprüfungs-ausschuss

Bernhard Ohlert

Anton Schmitz

Günter Kirchner

Betriebsausschuss Stadtwerke

Rita Zimmermann

Horst Dürholt

Willi Hoever

Betriebsausschuss Forstbetrieb

Dr. Uwe Schmidt

Horst Dürholt

Mattias Hürten

Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartner-schaften

Eberhard Kremer

Heinz Schmitz

(zugl. Beauftragter für Städtepartnerschaften)

Arnd Mauel

Stadtentwicklungs-ausschuss

Thomas Schiefer

Bernhard Ohlert

Anton Schmitz

Bau- und Feuerwehrausschuss

Günter Kirchner

Matthias Hürten

Reiner Jansen

Vorsitzender des Wahlausschusses ist gem. Kommunalwahlgesetz der Wahlleiter.

Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses ist gem. Gemeindeordnung der Bürgermeister. Die stellvertretenden Vorsitzenden wählt der Ausschuss gem. Gemeindeordnung aus den Ausschussmitgliedern in eigener Sitzung selbst.

Antrittsrede zur zweiten Amtsperiode

von Bürgermeister Alexander Büttner:

(Es gilt das gesprochene Wort!)

I

1.)

Sehr geehrte Mitglieder des neuen Rates der Stadt Bad Münstereifel, liebe Stadtverordnete!

Ich heiße Sie zu Beginn der neuen Wahlperiode herzlich willkommen und freue mich auf die Zusammenarbeit in den nächsten Jahren. Im Vergleich zur letzten Legislaturperiode ist der Rat kleiner geworden. Er hat jetzt wieder 34 statt 38 Mitglieder. 16 Stadtverordnete scheiden aus unserem Gremium aus. Wir werden sie im Anschluss an diese Sitzung gebührend verabschieden. 12 neue Mitglieder kommen hinzu. Sie werden neue Ideen in die Diskussionen in den jeweiligen Fraktionen und Ratsgremien bringen – darauf freue ich mich.

Lassen Sie mich zu Beginn der neuen Wahlperiode eine Stadtortbestimmung vornehmen. Der Blick zurück wird ein kurzer sein. Vor noch nicht einmal zwei Monaten war Kommunalwahl. Diejenigen Frauen und Männer, die jetzt hier sitzen, sind das Ergebnis dieser Wahl. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben entschieden. Das Ergebnis hat sicherlich nicht die Erwartungen aller erfüllt. Trotzdem tun wir alle gut daran, dieses Ergebnis uneingeschränkt zu akzeptieren. Das erleichtert die Arbeit bzw. die Zusammenarbeit in den nächsten Jahren.

Die von der SPD-Fraktion gegen mich angestrengten zwei Dienstaufsichtsbeschwerden beim Landrat des Kreises Euskirchen werte ich noch als Nachwehen der Kommunalwahl. Eine Beschwerde wurde inzwischen in allen Teilen erwartungsgemäß zurückgewiesen. Die andere läuft noch.

Auch hier sehe ich dem Ergebnis sehr gelassen entgegen.

Wir sollten zu Beginn der neuen Wahlperiode nicht vergessen, dass wir in den zurückliegenden Jahren unter teilweise sehr schwierigen Rahmenbedingungen einiges erreicht haben. Beispielhaft nennen möchte ich: Plus-Verlagerung, Privatinitiative Theater1, Einrichtung offener Ganztagsschulen, Eröffnung Friedwald, Einrichtung Wohnmobilhafen, Modernisierung eifelbad, Verkauf Kurhaus, Voraussetzungen für die Erweiterung St. Michael Gymnasium sowie Übermittagsbetreuung im Konvikt, Planverfahren für Neuansiedlung bzw. Erweiterung von Unternehmen sowie Förderung der alten Schule mit Handwebmuseum in Rupperath. Wir sollten das und Vieles mehr nicht klein reden. Die gemeinsame Bilanz von Rat und Verwaltung kann sich sehen lassen.

2.)

Trotzdem gibt es noch viel zu tun. Bildung, Wirtschaft, Arbeit sowie Ehrenamt sind auch künftig die Schwerpunkte unserer Politik für die Bürgerinnen und Bürger in Bad Münstereifel. Es geht uns um die Menschen unserer Stadt. Kommunalpolitik ist kein Selbstzweck, kein Ego-Tripp für Stadtverordnete oder Bürgermeister. Dieses Selbstverständnis eint uns. Es ist die Grundlage für verantwortungsvolle Politik.

Wir werden über Themen und richtige Wege streiten. Wir sollten uns aber nie gegenseitig den guten Willen und dieses eben von mir beschriebene Selbstverständnis bestreiten. Bei den vor uns liegenden – teilweise schwierigen – Entscheidungen geht es gerade nicht um uns. Es geht nicht um eigene Interessen. Es geht nicht um die Interessen Weniger. Es geht auch nicht um die Interessen derjenigen, die sich am lautesten bemerkbar machen. Es geht um das Gemeinwohl, wie schwierig das auch in jedem Einzelfall zu greifen sein mag.

Als Ergebnis der Kommunalwal wollen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen die Zukunft Bad Münstereifels gemeinsam gestalten. Das Koalitionsvertrag dieser Verantwortungsgemeinschaft ist zukunftsorientiert. Er ist entstanden aus dem Wahlprogramm beider Parteien: Vorfahrt für eine gute Bildung unserer Kinder, Vorfahrt für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen, Vorfahrt für grünes Wachstum beim Umwelt- und Klimaschutz, Vorfahrt für neue, schlagkräftige Strukturen im Stadtmarketing und in der Wirtschaftsförderung, Vorfahrt für bürgerschaftliches Engagement in unserer Stadt.

Mein Ergebnis bei der Kommunalwahl verstehe ich als Auftrag, Parteigrenzen zu überwinden. Ich bin zuversichtlich, dass die neue Gestaltungsmehrheit dies ebenso sieht. Sie wird bestimmt auch auf die anderen Fraktionen zugehen und gute Ideen anderer aufgreifen.

An die Adresse von CDU und Bündnis 90/Die Grünen sage ich allerdings auch: Ich erwarte, dass die knappe Mehrheit auch in stürmischen Zeiten steht. Diese neue Verantwortungsgemeinschaft wird nicht nur eine Schönwetter-Koalition sein können. Sie wird das, was notwendig ist, gegen ggfls. lautstarke Proteste durchsetzen müssen. Auch das ist das Ergebnis der Kommunalwahl. Verantwortungsvolle Kommunalpolitik kann sich nicht darin erschöpfen, den Konsens zwischen allen Parteien und Bürgerinnen und Bürgern herzustellen, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden. Dann wäre die Koalition aus CDU und Grünen überflüssig. Sie hätte keinen eigenen Gestaltungswillen und keine Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung.

3.)

Noch mehr Mitmacher in unserer Bürgerschaft sind herzlich willkommen. Vor fünf Jahren habe ich das Schlagwort „Bürgerstadt“ in die politische Diskussion eingeführt. Für viele war es ein unscharfer Begriff.

Bürgerstadt beschreibt das seit vielen Jahren wirkungsvolle, vielfältige ehrenamtliche Engagement von Menschen in Bad Münstereifel. Identifikation mit dem Gemeinwesen, Teilhabe am Prozess bzw. Gestaltungswillen sowie Übernahme von Verantwortung durch konkretes Handeln nicht nur für sich, sondern auch für andere – das sind für mich die prägenden Merkmale unserer erfolgreichen Bürgerstadt.

Aber es gibt noch immer Menschen, die mit dem Begriff nichts anzufangen wissen oder nichts anfangen wollen. Damit verbunden ist der Vorwurf, „die Stadt“ lasse die Bürger für sich arbeiten um Geld zu sparen und mache selbst nichts mehr.

Dieser negativen, verneinenden Interpretation setze ich die positiv-bejahende Sichtweise entgegen: Nur mit tatkräftiger, umfassender Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger können wir Bad Münstereifel lebens- und liebenswert erhalten. Nur mit Hilfe unserer Bürgerinnen und Bürger werden wir künftig sinnvolle Infrastruktur sichern. So geschieht es seit vielen Jahren in unserer Stadt.

Ich möchte diese Entwicklung mit Ihnen gemeinsam weiter stärken. Auch deshalb habe ich den Ehrenamtspreis des Bürgermeisters vor drei Jahren eingeführt. Auch deshalb ist Bad Münstereifel die erste Kommune im Kreis Euskirchen, die kürzlich die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen eingeführt hat. Dies alles sind kleine Signale für die Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements im Sinne unserer Bürgerstadt.

Lassen Sie mich mit Ihnen gemeinsam in diesem Zusammenhang noch eine gedankliche Klippe umschiffen. Ich höre immer mal wieder, dass Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, etwas für „die Stadt“ machen. Wer ist denn „die Stadt“? „Die Stadt“, meine Damen und Herren, das sind wir alle. In Bad Münstereifel gibt es 18.500mal „die Stadt“.

Es ist also ein Missverständnis, wenn der Hinweis kommt, ehrenamtlich engagierte Menschen machen etwas für „die Stadt“. Damit wir uns nicht missverstehen: Ich finde diesen Einsatz vorbildlich und freue mich darüber. Die Triebfeder dieses Engagements ist aber nicht in erster Linie der Einsatz für einen abstrakten Dritten, „die Stadt“. Die Motivation liegt viel mehr insbesondere darin, dass jeder von uns ein attraktives Wohnumfeld, eine intakte Dorfgemeinschaft haben möchte. Da packen viele von uns im eigenen Interesse tatkräftig an. Das gefällt mir. Das tut uns allen gut.

4.)

Dass bei diesem Prozess auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung noch mehr gefordert sind, ist offensichtlich. Gleichzeitig möchte ich aber auch hervorheben, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Hause unter schwierigen Rahmenbedingungen ordentliche Arbeit im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger leisten. Wäre diese Leistungsbereitschaft nicht vorhanden, könnte der Spagat nicht gelingen, immer mehr Aufgaben durch immer weniger Personen zu erledigen.

Rat und Verwaltung werden an einer umfassenden Aufgabenkritik nicht vorbei kommen. Wir werden gemeinsam definieren, welches die Kernaufgaben künftigen Verwaltungshandels sind. Es werden Aufgaben wegfallen. Die verbleibenden Aufgaben wollen wir wegen des demografischen Wandels und der schlechten Haushaltssituation mit absehbar deutlich weniger Personal möglichst noch besser als heute erledigen.

II.

1)

Lassen Sie mich den zweiten Teil meiner Rede mit einem Zitat beginnen. Ich beziehe mich hierbei auf einen Kommentar der Kölnischen Rundschau vom 16. Oktober 2009. Er ist mit „Sparen“ überschrieben. Auf Bad Münstereifel bezogen, liest sich das wie folgt: „Jetzt haben Sie es schriftlich: Der Finanz- und Haushaltpolitik des künftigen Rates steht eine extrem schwierige Wegstrecke bevor. Es gibt so gut wie nichts zu verteilen, weil ein kräftiger Aufschwung nicht absehbar ist. Zugleich muss das besorgniserregend hohe städtische Defizit abgebaut werden. Ansonsten verliert die Politik sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Steuererhöhungen verbieten sich aber, weil sie Gift wären für eine ohnehin fragile Konjunktur. Da bleibt nur eins: Sparen.

Anders ausgedrückt: Im Gegensatz zur letzten Wahlperiode, als die Wirtschaft eine lange Zeit boomte und der Rat Ausgaben steigern und Defizite einigermaßen im Rahmen halten konnte, wird er sich in der zweiten Amtszeit von Büttner seine Spielräume hart erarbeiten müssen. Er steht unter enormem Druck. Um keine neuen Schulden aufzutürmen, müssen die Ausgaben radikal zusammen gestrichen werden, Subventionen gekürzt werden. Eine Wohlfühlpolitik verbietet sich damit von selbst.“

So weit, sehr geehrte Damen und Herren, der Schwenk der Kölnischen Rundschau von Berlin nach Bad Münstereifel. Wir müssen mit einer großen gemeinsamen Kraftanstrengung einen spürbaren Beitrag zur Konsolidierung unseres städtischen Haushaltes erbringen. Vor den Sommerferien habe ich Ihnen mitgeteilt, dass das Haushaltsdefizit für 2009 sprunghaft auf acht Millionen Euro angestiegen ist. Grund ist ein unvorhersehbarer dramatischer Gewerbesteuereinbruch.

Im kommenden Jahr wird das Haushaltsdefizit voraussichtlich sogar auf über zehn Millionen Euro steigen. Dies liegt an der Wirtschaftskrise sowie der Systematik im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). Die aktuellen GFG-Zahlen sind seit September bekannt. Wir haben Sie dem Rat in seiner Sitzung am 23. September mitgeteilt. Zehn Millionen Miese bei einem Haushaltsvolumen von gut dreißig Millionen Euro – das ist eine dramatische, explosionsartige Entwicklung.

2.)

Die von der neuen Bundesregierung angekündigten Steuererleichterungen mögen gesamtwirtschaftlich sinnvoll sein. Die dringend erforderliche Haushaltskonsolidierung erschweren sie aber zunächst erheblich.

Denn Gegensteuern ohne Zeitverzug tut Not. Gegensteuern mit ganzer Kraft ist die einzige Möglichkeit für verantwortungsvolles kommunal-politisches Handeln. Wer sich dieser Verantwortung verweigert, flüchtet vor der Wirklichkeit.

Vor uns liegen schmerzhafte Einschnitte. Wir werden Infrastruktur zurückbauen und Leistungen einschränken müssen. Das wird bei unseren Bürgerinnen und Bürgern zu Unmut und Unverständnis führen. Da werden Rat und Verwaltung kommunikativ stark gefordert sein. Ich hoffe, dass Sie, meine Damen und Herren Stadtverordnete, nicht der Versuchung erliegen, an der Theke die Schuld für diese dramatische Situation ausschließlich bei der Verwaltung, dem Kreis, der Landesregierung oder der Bundesregierung zu suchen. Dem ist nicht so.

Natürlich muss der Trend umgekehrt werden, dass Bund und Land ständig neue Aufgaben auf die Kommunale Ebene verlagern, ohne für die erforderliche Finanzausstattung zu sorgen.

Der Rat darf sich aber nicht vor eigenen schwierigen Entscheidungen drücken. Er darf die Entscheidungen auch nicht der Kommunalaufsicht in Euskirchen oder Köln überlassen. Das wäre eine Bankrott-Erklärung der Kommunalpolitik in Bad Münstereifel. Wir müssen schon selbst gemeinsam den Mut aufbringen, unseren Bürgerinnen und Bürgern mitzuteilen, wo gespart werden soll und warum dies gemacht wird. Der städtische Spar-Beitrag wird in der Summe im siebenstelligen Bereich liegen müssen. Das werden viele vierstellige Eurobeträge ebenso sein wie sechsstellige.

Aber unsere Bemühungen werden für den Haushaltsausgleich nicht ausreichen. Wir benötigen die Unterstützung des Kreises. Ich erwarte von der Koalition aus CDU und SPD, dass sie eine maßvolle Ausgaben-Politik betreibt. Diese Politik muss die Leistungsfähigkeit der Kommunen berücksichtigen. Wann immer der Kreistag zusätzlich freiwillige Ausgaben beschließt, hat er das Geld an anderer Stelle einzusparen. Die Kreisumlage darf keinesfalls steigen. Schließlich befindet sich der Kreis selbst de facto im Nothaushalt. Er kann also nicht als Wohltäter mit anderer Leute Geld, das diese auch nur geliehen haben, übers Land ziehen.

Auf Landesebene brauchen wir endlich eine Gemeindefinanzreform. Die Benachteiligung der im ländlichen Raum lebenden Menschen gegenüber den Menschen in den Ballungsräumen muss beendet werden.

3.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wenn wir die Hände in den Schoß legen oder den Kopf in den Sand stecken, ist Bad Münstereifel in weniger als zehn Jahren vollkommen pleite. Dann ist unser gesamtes Eigenkapital aufgezehrt und wir sind überschuldet. Dann gibt es hier nichts mehr zu gestalten. Dann können wir gemeinsam nach Hause gehen. Dann wird der von der Bezirksregierung entsandte Sparkommissar das Zepter schwingen. Höchst hoheitlich nach Recht und Gesetz, das dann nicht mehr auf unserer Seite steht, weil wir es gebrochen und Bad Münstereifel in die rechtswidrige Überschuldung geführt haben.

Es gibt aber auch eine Alternative. Wir strengen uns gemeinsam an. Wir sparen konsequent. Wir verlangsamen den Verzehr des Eigenkapitals deutlich. Wir eröffnen uns bescheidene Gestaltungsspielräume für die Zukunft. Dann kann Kommunalpolitik auch wieder Spaß machen.

Ich bin für die zweite Möglichkeit. Das bedeutet, dass wir Infrastrukturen im gesamten Stadtgebiet vorbehaltlos auf den Prüfstand stellen werden. Dabei kommt der demografischen Entwicklung eine besondere Bedeutung zu.

Aber trotzdem ist nicht alles dunkel, was vor uns liegt. Der zupackende Geist der Bürgerstadt kann helfen. „Die Stadt“, das sind wir, das ist jeder einzelne von uns. Wenn viele von uns das verstehen und mithelfen, kann das eine oder andere sinnvolle Projekte trotz leerem Stadtsäckel gelingen. Deshalb ist die „Bürgerstadt“ so wertvoll. Deshalb ist die Partnerschaft von Rat, Verwaltung und Mitmachern außerhalb von Ratsgremien so wichtig.

Im Gegensatz zu früheren Jahren kann es aber nicht darum gehen, das Vermögen weiter auszudehnen.

Die Zukunftsinvestition in den Anbau des St. Michael Gymnasiums ist die bis auf weiteres letzte Ausnahme. Künftig muss es darum gehen, bestehende Werte zu erhalten. Das gilt vor allem für die Infrastruktur in unseren Dörfern. Neue Investitionen in Bad Münstereifel werden in den kommenden Jahren nicht mehr kommunale, sondern ausschließlich private Investitionen sein können.

4.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Bad Münstereifel ist das Ergebnis der kommunalen Neugliederung von vor 40 Jahren. Bad Münstereifel ist ein „unmögliches Gebilde“. Es ist großflächig und dünn besiedelt. Mit seinen über 50 Ortschaften und Wohnplätzen ist es mit einer aufwendigen Infrastruktur belastet. Flächendeckender Natur-, Landschafts-, Gewässer- und Denkmalschutz schränken insbesondere die gewerbliche Entwicklung stark ein.

Angesichts dieser schwierigen Rahmenbedingungen ist es eine besonders große Herausforderung für Rat, Verwaltung und Bürgerschaft, Bad Münstereifel auf Dauer eigenständig lebensfähig zu erhalten. Ein Unternehmer hat seine Belegschaft angesichts der Weltwirtschaftskrise auf die Zukunft mit dem Satz eingestimmt: „Heute ist schlechter als gestern, aber besser als morgen“.

Unsere Aufgabe in den kommenden Jahren wird es sein, diesen Satz des Unternehmers umzudrehen: „Heute ist besser als gestern, aber schlechter als morgen.“

Ich bin kein Jurist. Aber sie werden mich in kommenden Jahren als konsequenten, ja unerbitterlichen Anwalt für die Interessen unserer Kinder erleben. Auch nachfolgende Generationen sollen Gestaltungsspielräume für Zukunftsinvestitionen in Bad Münstereifel haben. Sie sollen die Chance haben, Visionen mit Bodenhaftung umzusetzen.

Ich wünsche mir, dass wir unseren Kindern ehrlich sagen können: Bad Münstereifel ist eine liebens- und lebenswerte Stadt für alle Generationen. Bad Münstereifel hat Zukunft.

Lassen Sie uns diesen schwierigen Weg gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern gehen.

Ich danke Ihnen für Ihre anhaltende Geduld und Aufmerksamkeit.



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